Für den Führerschein hat der Nachweis einer geeigneten Erste-Hilfe-Schulung grundsätzlich kein Ablaufdatum. Für betriebliche Ersthelfer ist dagegen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Bei Trainerlizenzen, Ausbildung oder Studium entscheidet zusätzlich die zuständige Stelle über das verlangte Alter des Nachweises.
Die Gültigkeit hängt vom Verwendungszweck ab
Mit „Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig?“ können zwei verschiedene Dinge gemeint sein: ob ein früher besuchter Lehrgang noch als Dokument nachgewiesen werden kann oder ob die Kenntnisse für eine bestimmte Aufgabe regelmäßig aufgefrischt werden müssen. Deshalb ist eine pauschale Antwort wie „immer zwei Jahre“ ebenso ungenau wie „für jeden Zweck lebenslang“.
Prüfen Sie zuerst, wer den Nachweis von Ihnen verlangt. Eine Fahrerlaubnisbehörde, ein Arbeitgeber und ein Sportverband beurteilen unterschiedliche Voraussetzungen. Eine freiwillige Auffrischung kann sinnvoll sein, obwohl der Führerscheinnachweis weiterhin verwendbar ist.
| Verwendung | Entscheidende Regel |
|---|---|
| Führerschein | Geeignete Schulung nach § 19 FeV; grundsätzlich kein Ablaufdatum |
| Betriebliche Ersthelfer | Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre |
| Trainer oder Übungsleiter | Vorgaben des ausstellenden Verbandes |
| Studium oder Ausbildung | Anforderungen der jeweiligen Einrichtung |
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: grundsätzlich unbefristet
§ 19 FeV verlangt eine Schulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Eine allgemeine Verfallsfrist für diesen Nachweis ist dort nicht festgelegt. Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bestätigt ausdrücklich, dass die Ausbildung kein Ablaufdatum hat. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung: Schulung in Erster Hilfe Landesamt Berlin: Gültigkeit der Erste-Hilfe-Bescheinigung
Damit entsteht nicht automatisch nach zwei oder fünf Jahren die Pflicht, für den Fahrerlaubnisantrag einen neuen Kurs zu kaufen. Entscheidend bleibt, dass Ihre Bescheinigung eine geeignete Schulung tatsächlich nachweist. Besitzen Sie nur eine unvollständige Kopie, einen anders bezeichneten Altbeleg oder einen ausländischen Nachweis, sollten Sie diese Unterlagen vor einer Buchung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zeigen.
Alte LSM-Bescheinigung und früherer 16-UE-Kurs
Ein früherer vollständiger Erste-Hilfe-Lehrgang mit 16 Unterrichtseinheiten ist nicht mit einer Bescheinigung über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ gleichzusetzen. Allein das Alter oder die Zahl auf einem Suchergebnis entscheidet daher nicht über die Verwendbarkeit. Lesen Sie die genaue Kursbezeichnung und den dokumentierten Umfang.
Der Landkreis München weist darauf hin, dass bisherige LSM-Bescheinigungen nicht mehr als der heute verlangte Nachweis gelten. Daraus folgt nicht, dass jeder ältere vollständige Erste-Hilfe-Kurs automatisch unbrauchbar wäre. Lassen Sie einen konkreten alten Beleg einordnen, statt aus „vor 2015“ eine allgemeine Regel abzuleiten. Landkreis München: Führerschein – Fragen und Antworten
Für den Betrieb zählt die regelmäßige Fortbildung
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet werden. Dabei geht es um die Einsatzfähigkeit im Unternehmen und nicht um ein plötzlich verschwundenes historisches Kursdokument. Die Fortbildung hat ebenfalls neun Unterrichtseinheiten. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung
Ein Führerscheinkurs kann für die Bestellung als betrieblicher Ersthelfer verwendet werden, wenn er nicht älter als zwei Jahre ist und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Bei einer überschrittenen Fortbildungsfrist verlangt die DGUV eine möglichst zeitnahe Klärung und Nachschulung; die konkrete Entscheidung sollte der Betrieb mit der Ausbildungsstelle abstimmen. Eine beliebige kurze Wiederholung ersetzt den vorgeschriebenen Lehrgang nicht.
Sehtest, Trainerlizenz und verlorene Bescheinigung getrennt prüfen
Die Zwei-Jahres-Regel für den Sehtest betrifft ein anderes Dokument: Nach § 12 FeV dürfen die dort genannten Seh-Nachweise bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Sie lässt sich nicht auf die Gültigkeit Ihres Erste-Hilfe-Kurses übertragen. § 12 FeV: Sehvermögen und Alter der Nachweise
Für eine Trainerlizenz oder ein Studium kann ein aktuellerer Kurs verlangt werden. Erfragen Sie die genaue Anforderung bei Verband oder Hochschule. Haben Sie den Beleg verloren, wenden Sie sich zuerst an die frühere Ausbildungsstelle. Eine neu ausgestellte Zweitschrift dokumentiert den damaligen Kurs; sie setzt dessen Datum nicht auf heute.
Häufige Fragen
Gilt die Bescheinigung in Bayern oder NRW anders?
Die Anforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung gelten bundesweit. Für die Prüfung eines konkreten Dokuments ist Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde maßgeblich. Regionale Hinweise zur Antragstellung sind kein allgemeines neues Ablaufdatum des Erste-Hilfe-Nachweises.
Muss ich nach zehn Jahren für den Führerschein neu teilnehmen?
Nicht allein deshalb, weil zehn Jahre vergangen sind. Ein geeigneter Erste-Hilfe-Nachweis hat für diesen Zweck grundsätzlich kein Ablaufdatum. Prüfen lassen sollten Sie unklare Altbelege, frühere LSM-Bescheinigungen oder unvollständige Unterlagen.
Ist Auffrischen trotz gültigem Nachweis sinnvoll?
Ja. Dokumentengültigkeit und praktisch verfügbares Wissen sind unterschiedliche Fragen. Wer sich bei den Maßnahmen unsicher fühlt, kann erneut üben. Für betriebliche Ersthelfer gelten darüber hinaus die regulären Fortbildungsanforderungen.