Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35274 Kirchhain sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,1 km vom Suchpunkt

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Kirchhain · Hessen
Ausbildung und Fortbildung haben denselben regulären Unterrichtsumfang, aber unterschiedliche Ausgangspunkte. Für Ihr Kirchhainer Unternehmen lohnt deshalb der Blick auf den Schulungsstand der Beschäftigten. Besprechen Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle, ob Grundlagen erworben oder vorhandene Fähigkeiten im geeigneten weiteren Lehrgang gefestigt werden sollen.

Bevor Ihr Kirchhainer Unternehmen Beschäftigte anmeldet, sollten die bisherigen Erste-Hilfe-Lehrgänge bekannt sein. Mit der Ausbildungsstelle können Sie dann den Bedarf an Ausbildung beziehungsweise Fortbildung klären. Eine pauschale Anfrage nach irgendeinem freien Platz wird dadurch konkreter.
Für eine eigene Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht besprechen. Nennen Sie die Zahl der Teilnehmer und erläutern Sie die Räume für Unterricht und Übungen. Der Anbieter bestätigt die Durchführung nach der Abstimmung. Ebenso wichtig ist die vollständige Freistellung der Mitarbeiter. Offene Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Prüfen Sie vorab die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Gebührenübernahme und das Verfahren einer direkten Abrechnung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Die Fortbildung sichert bereits erworbene Kompetenzen und ermöglicht weiteres situationsbezogenes Training. Beschäftigte kommen dafür mit einem anderen Ausbildungsstand als beim ersten Grundlagenlehrgang. Nennen Sie der Schule die vorhandene Qualifikation der vorgesehenen Personen, damit der passende nächste Schritt besprochen wird. Der regelmäßige Abstand für betriebliche Ersthelfende beträgt in der Regel zwei Jahre. Diese erneute Teilnahme soll vorhandenes Können weiterentwickeln und wird als eigener vollständiger Lehrgang eingeplant.
Der DGUV-Rahmen der Ausbildung umfasst unter anderem Eigenschutz und Hygiene, das Veranlassen weiterer Hilfe sowie die Betreuung betroffener Personen. Auch der Umgang mit Verbandmaterial und weitere praktische Aufgaben sind Teil des Lernens. Diese Ziele beschreiben Fähigkeiten, die im geeigneten Lehrgang unter fachlicher Anleitung erworben werden.
Eine gewünschte gemeinsame Durchführung sagt noch nicht, welche Lehrgangsart die Gruppe braucht. Teilen Sie der Schule deshalb neben Personenzahl und Raumvorschlag auch den Qualifizierungsbedarf mit. Für die bestätigte Veranstaltung werden Unterricht und Übungen vollständig freigehalten; laufende Tätigkeiten müssen in dieser Zeit anders organisiert werden.
Sobald die benötigte Schulung eingeordnet ist, klären Sie die Voraussetzungen der Übernahme für die vorgesehenen Personen bei Ihrer BG oder Unfallkasse. Nach deren Verfahren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt abrechnen. Die verlangten Angaben müssen zum vereinbarten Lehrgang und den berechtigten Teilnahmen passen. Weitere Wünsche des Unternehmens werden mit Beschreibung und Vergütung ausdrücklich beauftragt.
Die geeignete Lehrgangsart für die Beschäftigten klären.
Trägerbedingungen und erforderliche Abrechnungsunterlagen berücksichtigen.
Der bisherige Stand ist für die Auswahl wichtiger als ein allgemeiner Kurswunsch.
Vorhandene anerkannte Qualifikation nachvollziehen.
Grundlagen erwerben oder erworbene Fähigkeiten festigen.
Mit der ermächtigten Schule die passende Teilnahme vereinbaren.
Unterschied oder Gemeinsamkeit
Grundlegende Fähigkeiten für Erste Hilfe erwerben
Unterschied oder Gemeinsamkeit
Vorhandene Kompetenzen sichern und weiter trainieren
Unterschied oder Gemeinsamkeit
Jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten
Neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Das gilt für die reguläre Ausbildung wie für die Fortbildung. Die mitgeteilten Pausen und gegebenenfalls die Wege kommen dazu, wenn Sie die gesamte Abwesenheit der Beschäftigten planen.
Die betrieblichen Lehrgänge verlangen persönliche Präsenz, weil praktische Handlungskompetenz vermittelt und geübt wird. Eine rein digitale Darstellung ersetzt dieses eigene Tun nicht. Vereinbaren Sie daher mit der Ausbildungsstelle eine geeignete Veranstaltung, an der die vorgesehenen Beschäftigten tatsächlich teilnehmen können.
Der Unternehmer benennt die für den Betrieb vorgesehenen Ersthelfenden. Die absolvierte Schulung ist davon als Qualifizierung zu unterscheiden. Klären Sie im Unternehmen die konkrete Zuordnung und machen Sie sie verständlich bekannt, damit Beschäftigte die vorgesehenen Ansprechpersonen kennen.