Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76287 Rheinstetten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,3 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

7,7 km vom Suchpunkt

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7,8 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Ersthelferqualifizierung in Rheinstetten wählen Sie zuerst den geeigneten Lehrgang nach anerkannten vorhandenen Nachweisen. Danach wird entschieden, ob einzelne öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Inhouse-Veranstaltung passen. Ein eigener Lernort benötigt abgestimmte Übungsbedingungen; der Betrieb ermöglicht den vollständigen Besuch und klärt die Finanzierung.
Stimmen Sie in Ihrem Rheinstettener Betrieb ab, welche Beschäftigten als Ersthelfer vorgesehen sind. Vorhandene Bescheinigungen helfen der Schule, Ausbildung und Fortbildung einzuordnen. Die Verantwortlichen organisieren freie Unterrichtszeit und Vertretungen für die vollständige Teilnahme.
Für Inhouse-Unterricht nennen Sie Gruppengröße und beschreiben Räume für praktische Übungen. Lassen Sie die Durchführung bestätigen; einzelne Personen können gegebenenfalls offene Kurse nutzen. Vor dem Lehrgang klären Sie die Gebührenregelung mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine Übernahme folgt dessen Voraussetzungen. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule benötigt die Angaben und Unterlagen des vorgesehenen Verfahrens, die vor der Teilnahme vorliegen sollten.
Eine gemeinsame Veranstaltung ist eine Möglichkeit, mehrere benötigte Teilnahmen zusammen zu organisieren. Sie setzt voraus, dass ein geeigneter Lehrgang und die Verfügbarkeit der Gruppe zusammenpassen. Für einzelne Personen können passende öffentliche Kurse leichter in die eigene Arbeitsplanung aufgenommen werden. Vergleichen Sie die konkreten Möglichkeiten, statt eine Veranstaltungsform pauschal vorzuziehen. Grundlage bleibt die fachlich passende Ausbildung oder Fortbildung; anerkannte bisherige Qualifikationen werden bei der Zuordnung berücksichtigt.
Für einen Inhouse-Kurs ist nicht nur die Anschrift im Rheinstettener Stadtgebiet interessant. Die Ausbildungsstelle braucht eine Vorstellung davon, wie sich im Raum erklären und praktisch üben lässt. Nennen Sie Personenzahl, Einrichtung und nutzbare Bedingungen. Erst die gemeinsame Abstimmung macht aus dem Vorschlag einen vereinbarten Lernort. Der Betrieb stellt anschließend diese Voraussetzungen bereit und hält andere Nutzungen während des Kurses frei, damit der bestätigte Rahmen tatsächlich verfügbar ist.
Die Entscheidung über eine Gebührenübernahme richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Nutzen Sie dessen Verfahren, um die Berechtigung der vorgesehenen Personen und die nötigen Angaben zu klären. Eine ermächtigte Schule kann berechtigte betriebliche Lehrgänge direkt mit BG oder Unfallkasse abrechnen. Lassen Sie sich im Angebot zusätzlich erklären, welche Vergütung für weitere von Ihnen beauftragte Leistungen beim Unternehmen verbleibt.
Berechtigung und verlangte Angaben ermitteln.
Lehrgangsgebühr und zusätzliche Vereinbarungen einordnen.
Drei Grundlagen machen die Entscheidung konkret.
Passende Ausbildung oder Fortbildung fachlich einordnen.
Einzelne Besuche und gemeinsame Termine abgleichen.
Raumbedingungen für eine eigene Veranstaltung abstimmen.
Eine Übersicht der absolvierten Lehrgänge hilft, den nächsten Bedarf rechtzeitig zu erkennen. Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Planen Sie passende Teilnahmen frühzeitig und organisieren Sie Arbeitsvertretungen für die gesamte Veranstaltung.
| Möglichkeit | Dafür klären |
|---|---|
| Öffentliche Teilnahmen | Geeigneter Lehrgang und Verfügbarkeit der einzelnen Person |
| Eigene Veranstaltung | Passender Kurs für die Gruppe und gemeinsamer Termin |
| Inhouse am Standort | Abgestimmter Raum für Erklärung und praktische Übungen |
Für Ausbildung und Fortbildung beträgt der reguläre Umfang jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ein eigener Veranstaltungsort verkürzt die Schulung nicht. Lassen Sie sich die vollständige Zeitspanne mit Anfang und Ende nennen; Pausen kommen zusätzlich zum reinen Unterricht hinzu.
Wenden Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige BG oder Unfallkasse. Sie nennt Voraussetzungen und Verfahren für berechtigte Teilnahmen. Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle bereiten Sie die verlangten Angaben vor; zusätzliche bestellte Leistungen werden im Angebot gesondert betrachtet.
Legen Sie die bisherigen Ausbildungsbelege der fachlichen Einordnung zugrunde. Eine neue Anstellung oder Funktion allein verlangt nicht automatisch einen erneuten Grundkurs. Die Schule kann mit Ihnen klären, welche weitere Ausbildung oder Fortbildung für die betreffende Person benötigt wird.
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