Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 42651 Solingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

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Solingen · Nordrhein-Westfalen
Ein Firmenlehrgang kann Solinger Beschäftigte für praktische Erste Hilfe zusammenbringen. Für neue Ersthelfende wird die Ausbildung gewählt, für bereits Qualifizierte die passende Fortbildung. Ein vereinbarter Inhouse-Termin ist eine mögliche Durchführung, wenn Raum, Gruppe und Arbeitsorganisation die vollständige Teilnahme ermöglichen.

Das gilt auch für einen Inhouse-Kurs im Solinger Betrieb. Ein Raum mit ausreichend Sitzplätzen ist nicht allein deshalb schon ein passender Schulungsraum. Beschreiben Sie die nutzbare Fläche und lassen Sie die Voraussetzungen vom Anbieter beurteilen. Dazu kommen Kursart, Teilnehmendenzahl und mögliche Tage.
Wenn nur eine Person eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt, kann ein öffentlicher Lehrgang passender sein als eine eigene Gruppe. Klären Sie den Bedarf intern und benennen Sie ihn in der Anfrage. Welche Gebühren übernommen werden und wie die direkte Abrechnung möglich ist, besprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
| Frage | Grundlage | Mögliche Auswahl |
|---|---|---|
| Welche Qualifikation fehlt? | Vorhandene Nachweise | Ausbildung oder Fortbildung |
| Wie kann gelernt werden? | Zeitbedarf und tatsächlicher Raum | Offener Kurs oder Inhouse |
| Was soll zusätzlich geübt werden? | Gesonderter Lernwunsch | Ausdrücklich vereinbartes Zusatztraining |
Klären Sie, ob Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig ist und welche Nachweise oder Freigaben benötigt werden. Vollständige Angaben unterstützen die mögliche Direktabrechnung. Sie ersetzen aber nicht die Voraussetzungen für eine berechtigte Gebührenübernahme.
Vorgaben für die geplanten Personen und den benötigten Lehrgang beim Träger einholen.
Regulären Unterricht und zusätzliche Positionen auseinanderhalten, verlangte Formulare bereitstellen.
Beschäftigte haben nicht automatisch dieselben Erinnerungen und Erfahrungen mit Erster Hilfe. Im gemeinsamen Lehrgang können sie die Anleitung der Lehrkraft nutzen, eigene Aufgaben bearbeiten und Fragen hören, die andere Personen stellen. Gerade eine Fortbildung bietet Raum, bekannte Grundlagen erneut praktisch zu vertiefen.
Allgemeine Fragen aus dem Arbeitsalltag können den Bezug zur Tätigkeit herstellen. Die Ausbildungsstelle ordnet sie im Rahmen des regulären Lehrgangs ein. Möchten Sie einen besonderen zusätzlichen Schwerpunkt, beschreiben Sie ihn ausdrücklich, damit Qualifikationsnachweis und weiterer Trainingswunsch erkennbar bleiben.
Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Eine Übersicht der bisherigen Teilnahmen erleichtert die Planung. Halten Sie fest, welche Beschäftigten erstmals ausgebildet werden sollen und wer eine entsprechende Qualifikation schon mitbringt. Bei unklarem Stand werden die Unterlagen vor der Anmeldung eingeordnet.
Das hilft auch bei personellen Veränderungen. Eine neue Person benötigt nicht automatisch denselben Lehrgang wie eine langjährig qualifizierte Kollegin. Wählen Sie die Kursart nach dem vorhandenen Ausbildungsstand und anschließend einen passenden Termin.
Sie entstehen durch die tatsächliche Mitarbeit der Personen.
Die vorgesehenen Aufgaben im selben Lehrgang unter Anleitung bearbeiten.
Erklärungen und Rückfragen der anderen Beschäftigten ebenfalls nutzen.
Allgemeine Beispiele aus dem Arbeitsumfeld verständlich einbringen.
Ob die Gruppe beispielsweise in Mitte, Ohligs oder Aufderhöhe arbeitet: Unterrichtszeit sollte von parallelen Arbeitsaufgaben entlastet sein. Für Inhouse muss außerdem eine geeignete Übungsfläche vorhanden sein. Wenn das für die Gruppe nicht passt, können einzelne offene Lehrgänge eine andere Lösung bieten.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Eine eigene Gruppe ist nur eine mögliche Organisationsform. Einzelne Beschäftigte können geeignete offene Lehrgänge besuchen. Vergleichen Sie die benötigte Qualifikation, die tatsächlichen Termine und die Freistellung, bevor Sie den Rahmen der Durchführung festlegen.
Nennen Sie den Bedarf für Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich. Dafür wird die passende Qualifikation ausgewählt. Ein allgemeiner Inhouse-Titel beschreibt den Ort und bestätigt für sich allein noch nicht die Eignung des Ausbildungsprogramms.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Voraussetzungen und dem Verfahren des zuständigen Trägers. Ermitteln Sie diese Bedingungen für Ihre Teilnehmenden vorab. Zusätzliche vereinbarte Leistungen sind im Angebot gesondert zu betrachten.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.