Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79843 Löffingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,6 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

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20,5 km vom Suchpunkt

22,9 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

Löffingen · Baden-Württemberg
Bei einer Erste-Hilfe-Schulung für Löffinger Unternehmen entstehen unterschiedliche Unterlagen. Sie haben jeweils einen eigenen Zweck. Persönliche Qualifikation, Organisation des Lehrgangs und Aufzeichnungen über tatsächliche Hilfe im Betrieb gehören zusammen, sollten aber begrifflich auseinandergehalten werden. Ein Inhouse-Auftrag ändert diese Zuordnung nicht.

Eine Gruppe kann nur gemeinsam angemeldet werden, wenn die gewählte Schulung für die vorgesehenen Personen passt. Prüfen Sie deshalb zunächst den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer.
Öffentliche Termine können für einzelne Beschäftigte passen. Bei einem Inhouse-Wunsch am Löffinger Standort muss der Anbieter die Räume und die Teilnehmerzahl kennen. Lassen Sie die Bedingungen der Durchführung bestätigen, bevor der gemeinsame Tag fest eingeplant wird.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Fragen Sie nach seinen Nachweisen und lassen Sie zusätzliche Leistungen samt Kosten im Angebot aufführen. Diese Vorbereitung gehört vor eine verbindliche Buchung.
Nach dem DGUV-Grundsatz wird sie bei regelmäßigem Lehrgangsbesuch ausgestellt, wenn sich die Lehrkraft von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt hat. Der Nachweis folgt damit der tatsächlichen Ausbildung. Die Bescheinigung benennt unter anderem die Person und den besuchten Lehrgang. Für die betriebliche Verwendung bleibt der vorhandene anerkannte Qualifikationsstand dieser Person maßgeblich.
Jede Information beschreibt etwas Bestimmtes.
Die durchgeführte Schulung dokumentieren.
Die absolvierte Qualifizierung nachweisen.
Ein tatsächlich geschehenes Ereignis festhalten.
Bezug
Die Veranstaltung
Bezug
Die geschulte Person
Bezug
Das reale Hilfeereignis
Für Beschäftigte in Löffingen wird der Bedarf anhand ihrer vorhandenen anerkannten Qualifikationen bestimmt. Nicht jede neu übernommene Ersthelferfunktion verlangt automatisch eine erneute Grundausbildung. Bei einem gewünschten Inhouse-Lehrgang wird die passende Kursart ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren folgen den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Klären Sie, welche Angaben für das jeweilige Abrechnungsverfahren gebraucht werden und welche zusätzlichen Leistungen ausdrücklich bestellt sind.
Das zuständige Verfahren nutzen.
Den gesonderten Umfang erkennen.
Der DGUV-Grundsatz nennt für die Lehrgangsdokumentation Angaben zu Art, Ort und Zeit sowie zu ärztlicher Verantwortung, Lehrkraft und teilnehmenden Personen. Dazu kommen die zugehörigen Unternehmens- und Unfallversicherungsträgerangaben. Diese Unterlagen beschreiben die durchgeführte Schulung. Sie sind etwas anderes als die spätere Aufzeichnung einer konkreten Hilfeleistung am Arbeitsplatz; beide beziehen sich auf unterschiedliche tatsächliche Vorgänge.

Sie sind vertraulich aufzubewahren und gegen unberechtigte Kenntnisnahme zu sichern. Die DGUV nennt eine Aufbewahrung von fünf Jahren mit anschließender datenschutzgerechter Entsorgung. Das betrifft Ereignisaufzeichnungen und bezeichnet keine allgemeine Gültigkeitsdauer des Kursnachweises.
Für betriebliche Ersthelfende ist im Regelfall eine Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte Vorqualifikationen und die konkreten Voraussetzungen werden berücksichtigt. Das Unternehmen sorgt dafür, dass die eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
Nein. Die reguläre Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung verlangt praktische Übungen in Präsenz. Schriftliche oder digitale Informationen können den Unterricht begleiten, bilden aber für sich allein keine entsprechende absolvierte praktische Qualifizierung.