Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93426 Roding sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

32,2 km vom Suchpunkt

Neben der Qualifizierung der Ersthelfer benötigen Beschäftigte Informationen zu den vorhandenen Hilfeeinrichtungen. Rodinger Betriebe erläutern unter anderem, wo Erste-Hilfe-Material liegt. Öffentliche Lehrgänge oder vereinbarter Inhouse-Unterricht vermitteln die Qualifikation; betriebliche Zuständigkeiten und die örtliche Orientierung werden zusätzlich im Unternehmen erklärt.
Ein gemeinsamer freier Tag steht fest, der frühere Schulungsstand einzelner Beschäftigter ist aber unklar. Sichten Sie im Rodinger Betrieb die vorhandenen Bescheinigungen und besprechen Sie offene Fragen mit der Ausbildungsstelle. Die Terminverfügbarkeit allein entscheidet nicht über den passenden Lehrgang.
Ausbildung oder Fortbildung wird nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt. Erst danach lässt sich ein individueller Inhouse-Termin für die Gruppe vorbereiten oder die Teilnahme an geeigneten öffentlichen Lehrgängen organisieren. Eine interne Liste unterstützt diese Vorbereitung, ersetzt aber keinen Nachweis. Ungeklärte Einzelfälle sollten nicht unter einer pauschalen Kursbezeichnung für die gesamte Gruppe verschwinden.
Zu den von der DGUV genannten Unterweisungsfragen gehört, wo sich das Erste-Hilfe-Material befindet. Verwenden Sie dafür eine Ortsbeschreibung, die Beschäftigte am tatsächlichen Arbeitsort nachvollziehen können. Die allgemeine Aussage, im Betrieb gebe es einen Verbandkasten, nennt noch nicht dessen Aufbewahrungsort. Erläutern Sie die vorhandene Kennzeichnung und die örtliche Zuordnung, damit die Information nicht allein bei den Personen verbleibt, die den Bestand ursprünglich eingerichtet haben.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Abrechnung richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die erforderlichen Angaben beim Träger klären.
Die verlangten Unterlagen mit der Schule abstimmen.

Ein ausschließlich digitaler Lehrgang ersetzt die reguläre betriebliche Ausbildung oder Fortbildung nicht.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Lehrgang | Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln |
| Materialort | Die vorhandene örtliche Einrichtung erklären |
| Zuständigkeit | Die betriebliche Festlegung weitergeben |
Eine Lehrkraft kann die allgemeinen Inhalte der Erste-Hilfe-Ausbildung vermitteln. Welche Person im eigenen Betrieb eine organisatorische Aufgabe übernimmt, wird dagegen durch die betriebliche Festlegung bestimmt. Sammeln Sie solche Fragen aus der Vorbereitung und klären Sie die örtlich zuständige Person oder Stelle. Geben Sie die Antwort den betroffenen Beschäftigten weiter. Eine allgemeine Erklärung aus dem Lehrgang ist keine automatische Festlegung der Zuständigkeit im einzelnen Unternehmen.
Beschäftigte brauchen verständliche betriebliche Angaben.
Den Aufbewahrungsort erläutern.
Die betriebliche Festlegung benennen.
Den passenden Lehrgang vereinbaren.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Berücksichtigen Sie für die weitere Teilnahme die vorhandene Qualifikation und stimmen Sie den geeigneten Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich werden mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Der reguläre Unterrichtsumfang gilt für beide Arten der betrieblichen Qualifizierung.
Die regelmäßige Unterweisung richtet sich an alle Betriebsangehörigen. Sie erfolgt mindestens jährlich und behandelt Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie das Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen, nicht allein die ausgewählten Ersthelfer.