Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52385 Nideggen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,0 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

Nideggener Arbeitgeber organisieren die Schulung passend zu ihren betrieblichen Ersthelfenden. Dafür zählen der erforderliche Bedarf und die vorhandene Qualifikation der vorgesehenen Personen. Ausbildung, Fortbildung und eine mögliche Inhouse-Durchführung werden mit einer geeigneten ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt.
Ein Nideggener Team möchte vor der Buchung wissen, was für einen Inhouse-Tag vorbereitet werden muss. Fragen Sie die Schule nach den Anforderungen an den vorgesehenen Raum und die Organisation vor Ort. Teilnehmerzahl und tatsächlicher Betriebsstandort gehören zur Anfrage.
Benennen Sie eine Person, die den Zugang ermöglicht und organisatorisch erreichbar ist. Ausbildung oder Fortbildung werden mit dem Anbieter dem Bedarf der Gruppe zugeordnet. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die betriebliche Anmeldung, direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren und mögliche zusätzliche Leistungen, bevor ein Termin verbindlich bestätigt wird.
Die DGUV-Grundvorgaben beziehen sich auf anwesende Versicherte. Bei zwei bis zwanzig ist grundsätzlich eine Ersthelferperson erforderlich. Für mehr als zwanzig gelten grundsätzlich fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Besondere Einrichtungen, darunter Kindertageseinrichtungen und Hochschulen, haben eigene Vorgaben. Prüfen Sie deshalb den zutreffenden betrieblichen Rahmen, bevor aus einer bloßen Beschäftigtenzahl ein Schulungsauftrag für bestimmte Personen entsteht.
Die Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Erfassen Sie, welche Schulungen die betreffenden Personen tatsächlich absolviert haben. Damit kann der nächste Bedarf eingeordnet werden, ohne die Funktion im Betrieb mit einem bereits erfüllten Schulungsauftrag gleichzusetzen.
Der Auftrag soll auf nachvollziehbaren Angaben beruhen.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen betrachten.
Passende Ausbildung oder Fortbildung wählen.
Tatsächliche Gruppe und Lernort angeben.
Wofür sie gebraucht wird
Betrieblichen Ersthelferbedarf einordnen
Wofür sie gebraucht wird
Konkrete Schulung anfragen
Wofür sie gebraucht wird
Durchführung für die Gruppe abstimmen
Die Schule muss am vorgesehenen Lernort regulären Unterricht durchführen können. Zum räumlichen Rahmen gehören nach DGUV unter anderem ausreichendes Licht, geeignete Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten. Praktische Aufgaben müssen ebenfalls möglich sein. Beschreiben Sie diese tatsächlichen Bedingungen bei Ihrer Anfrage. Wenn mehrere Räume in Betracht kommen, wird die für den Lehrgang geeignete Nutzung konkret mit der Ausbildungsstelle besprochen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren deckt nicht den gesamten betrieblichen Aufwand. Entgeltfortzahlung und Reisekosten liegen nach DGUV beim Arbeitgeber. Betrachten Sie diese Aufwendungen für die tatsächlich geplanten Teilnahmen zusätzlich zur Gebührenfrage und verwenden Sie dafür den vereinbarten vollständigen Lehrgangsablauf.
Übernahmebedingungen des zuständigen Trägers prüfen.
Zeit und notwendige Reiseaufwendungen kalkulieren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Im regulären betrieblichen Kurs sind zusätzlich insgesamt mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Ein Inhouse-Lernort reduziert diesen Unterrichtsumfang nicht; geplant wird nach dem vollständig vereinbarten Ablauf.
Der reguläre betriebliche Lehrgang findet in Präsenz mit praktischen Aufgaben statt. Dabei bearbeitet die Gruppe den Lernstoff unter Anleitung. Ein ausschließliches Onlineangebot oder die bloße Verteilung von Unterlagen kann diese vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung nicht ersetzen.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen können bereits eine geeignete Grundlage darstellen. Der neue Auftrag im Betrieb allein entscheidet daher nicht über eine wiederholte Grundausbildung. Prüfen Sie die konkreten Nachweise und klären Sie offene Anerkennungsfragen beim zuständigen Unfallversicherungsträger.