Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76593 Gernsbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

Gernsbacher Unternehmen stimmen die geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Öffentliche Lehrgänge oder vereinbarter Inhouse-Unterricht qualifizieren die vorgesehenen Personen. Ergänzend braucht die örtliche Organisation eine klare Orientierung zu den Erste-Hilfe-Einrichtungen und geeignete Bedingungen für den Unterricht.
Nach dem Lehrgang sollte die betriebliche Übersicht zeigen, wer tatsächlich teilgenommen hat. Gleichen Sie in einem Gernsbacher Unternehmen die vorhandenen Bescheinigungen mit dem ursprünglichen Anmeldeplan ab. Ausfälle oder geänderte Termine dürfen nicht unbemerkt als absolvierte Qualifikation stehenbleiben.
Ordnen Sie Ausbildung oder Fortbildung dem besuchten Unterricht entsprechend zu. Nach öffentlichen Lehrgängen kommen die Unterlagen möglicherweise zu verschiedenen Zeitpunkten zurück; nach einem Inhouse-Termin betrifft die Erfassung eine gemeinsame Gruppe. Unklare Angaben werden mit der Ausbildungsstelle geklärt. Ein noch offener Schulungsbedarf sollte ausdrücklich sichtbar bleiben, damit die nächste Anmeldung auf dem tatsächlichen Stand beruht.
Wenn der vorgeschlagene Raum im Alltag auch als Durchgang oder für andere Besprechungen dient, sprechen Sie diese Nutzung bei der Abstimmung an. Überlegen Sie intern, wie sich paralleler Verkehr und andere Raumbuchungen während des Lehrgangs vermeiden lassen. Die vorgesehene Gruppe braucht den vereinbarten Ort für Erklärungen und praktische Aufgaben. Ein im Kalender eingetragener Raum ist dafür auch organisatorisch verfügbar zu machen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Kennzeichnung | Die Erste-Hilfe-Mittel auffindbar machen |
| Raumnutzung | Den Unterricht organisatorisch ermöglichen |
| Qualifizierung | Ausbildung und Fortbildung passend vorbereiten |
Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert Voraussetzungen und Verfahren für die geplante Teilnahme. Stellen Sie die verlangten Arbeitgeberangaben für die Ausbildungsstelle bereit. Eigene Aufwendungen wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden zusätzlich betrieblich berücksichtigt.
Die Berechtigung und Vorgaben des Trägers erfragen.
Die benötigten Angaben zum Lehrgang bereitstellen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Der passende nächste Lehrgang wird anhand der vorhandenen Qualifikation eingeordnet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Beschreiben Sie die vorgesehene Teilnahme.
Den bisherigen Stand der Personen berücksichtigen.
Die tatsächliche Zahl der Teilnehmenden nennen.
Öffentliche Teilnahme oder Inhouse anfragen.
Die DGUV verlangt, dass Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien und Geräte schnell gefunden werden können. Deshalb werden Einrichtungen und Aufbewahrungsorte gekennzeichnet. Das gemeinsame Erkennungsmerkmal ist ein weißes Symbol auf grünem Grund; ergänzende Richtungspfeile können den Weg anzeigen. Betrachten Sie die Orientierung zu den tatsächlich vorhandenen Mitteln im Unternehmen. Ein absolvierter Lehrgang ersetzt die Kennzeichnung des eigenen Arbeitsorts nicht.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten sowie mindestens 45 Minuten Pause. Organisieren Sie die Teilnahme für den gesamten bestätigten Zeitraum. Die Unterrichtsminuten allein beschreiben die tatsächliche Veranstaltungsdauer nicht vollständig.
Die DGUV sieht die reguläre Ausbildung und Fortbildung als Präsenzveranstaltung vor. Reiner Online-Unterricht ersetzt sie nicht. Die Personen sollen im Lehrgang konkrete Hilfehandlungen selbst praktisch bearbeiten können und nicht nur Informationen aufnehmen.
Die Auswahl geeigneter Personen und ihre Benennung liegt beim Arbeitgeber. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Benennung. Machen Sie die Zuordnung im Unternehmen verständlich, damit Beschäftigte die vorgesehenen Ansprechpersonen für die Erste Hilfe kennen.