Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49716 Meppen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

1,7 km vom Suchpunkt

3,4 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

Eine Schulungsanfrage aus Ihrem Meppener Unternehmen sollte den betrieblichen Zweck benennen. Geht es um die Qualifizierung künftiger Ersthelfender oder um deren Fortbildung? Mit dieser Einordnung und den vorhandenen Nachweisen kann die Ausbildungsstelle einen passenden Lehrgang besprechen. Der geeignete Kurs lässt sich öffentlich oder als vereinbarte Inhouse-Schulung organisieren.
Ein gemeinsamer Ansprechpartner kann für Ihren Meppener Betrieb den Bedarf sammeln: Welche Beschäftigten sollen ausgebildet werden und bei wem ist eine Fortbildung vorgesehen? Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie mögliche Tage mit den Arbeitsbereichen ab.
Für Inhouse-Unterricht nennt die Anfrage Teilnehmerzahl und verfügbare Räume. Die Schule bestätigt die Bedingungen praktischer Übungen und die Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Die Gebührenregelung klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse hängt von dessen Voraussetzungen zur Übernahme der Teilnahme und dem vorgesehenen Verfahren ab.
Prüfen Sie den tatsächlichen Rahmen Ihrer Gruppe.
Die vorgesehenen Personen einen passenden Lehrgang besuchen.
Ein geeigneter Raum mit der Schule vereinbart ist.
Alle für den ganzen Ablauf von anderen Aufgaben frei sind.
Die Ausbildungsstelle gestaltet den vereinbarten Unterricht und bestätigt, welche räumlichen Bedingungen sie dafür benötigt. Bei einer Inhouse-Veranstaltung übernimmt Ihr Betrieb die abgestimmte örtliche Vorbereitung. Legen Sie fest, wer den Raum bereitstellt und für organisatorische Fragen erreichbar bleibt. Die Beschäftigten sollen sich währenddessen auf den Kurs konzentrieren können. Diese Aufgabenteilung ist vor der Veranstaltung hilfreicher als die Erwartung, vor Ort werde sich alles von selbst klären.
Im Unternehmen
Vorgesehene Ersthelferaufgabe
Im Unternehmen
Raum und freie Lernzeit
Im Unternehmen
Betriebliche Kostenplanung
Beschäftigte können ganz unterschiedliche Gründe für einen Kursbesuch haben. Für die betriebliche Planung zählt, welche Aufgabe sie anschließend übernehmen sollen und welche anerkannte Qualifikation dafür bereits vorliegt. Nennen Sie diesen Bedarf gegenüber der Schule ausdrücklich. So wird eine private Lernabsicht nicht stillschweigend mit der betrieblichen Ersthelferplanung gleichgesetzt. Unklare ältere Nachweise legen Sie zur Einordnung vor, bevor Sie für alle Personen dieselbe Kursart anfragen.
Braucht eine Person bereits einen passenden Lehrgang, kann ein öffentlicher Termin die einfachere Lösung sein. Eine gemeinsame Verwaltung der Qualifikationen ist auch dann möglich, wenn Beschäftigte verschiedene Veranstaltungen besuchen. Die Kursform und die betriebliche Übersicht sind getrennte Organisationsfragen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Prüfen Sie mit Ihrem Unfallversicherungsträger, welche Teilnahmen für die reguläre Gebührenübernahme berechtigt sind. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die verlangten Angaben für den direkten Abrechnungsweg. Vergleichen Sie den darüber hinaus beauftragten Umfang mit dem Angebot, damit zusätzliche Leistungen nicht ungeprüft als mitübernommen erscheinen.
Personen und Verfahren prüfen.
Weitere Leistungen im Angebot erkennen.
Für betriebliche Ersthelfer ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie die dokumentierten Abschlüsse für die weitere Planung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten; trotz gleicher Dauer wird der Lehrgang anhand der Ausgangsqualifikation gewählt.
Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Die Bescheinigung belegt dagegen den absolvierten Lehrgang. Pflegen Sie die interne Zuordnung und den Qualifikationsstand gemeinsam weiter und sorgen Sie dafür, dass die betrieblichen Abläufe bekannt sind.
Das Format allein begründet keine Zusage. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen Voraussetzungen und regulären Gebührenumfang. Prüfen Sie zusätzliche Angebotspositionen gesondert und bereiten Sie erforderliche Angaben oder vorherige Schritte nach dem eigenen Trägerverfahren vor.