Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07580 Ronneburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Für Ronneburger Unternehmen beginnt die Ersthelferplanung mit geeigneten Menschen und deren Qualifizierung. Eine bestimmte Berufsbezeichnung legt die Auswahl nicht allein fest. Auch die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren wird anhand der vorgesehenen Teilnehmenden und des zuständigen Verfahrens vorbereitet, bevor ein gemeinsamer Inhouse-Auftrag feststeht.
Der Ronneburger Betrieb hat einen Terminwunsch geschickt, aber noch keine eindeutige Kursbestätigung erhalten. Fragen Sie bei der Ausbildungsstelle nach dem Bearbeitungsstand, bevor Sie die Veranstaltung intern verbindlich ankündigen. Benennen Sie dabei den bereits angefragten Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung.
Bei einem Inhouse-Wunsch können noch organisatorische Absprachen offen sein. Halten Sie fest, welche Angaben die Schule benötigt und wer sie aus dem Unternehmen liefert. Erst die bestätigte Vereinbarung ist Grundlage für die Einladung. Dadurch bleibt eine unbeantwortete Vorabfrage in der internen Planung als offener Vorgang erkennbar.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Wer übernimmt die Aufgabe? | Persönliche Eignung und Motivation |
| Welche Schulung passt? | Tatsächlicher Qualifizierungsbedarf |
| Wie werden Gebühren vorbereitet? | Berechtigung und zuständiges Verfahren |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und Verfahren einer möglichen Gebührenübernahme.
Die notwendigen Angaben der vorgesehenen Teilnehmenden klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen mit ihrem Umfang vereinbaren.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation beraten. Die persönliche Lehrgangsbuchung und die Gestaltung der betrieblichen Hilfeeinrichtungen haben unterschiedliche Gegenstände.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erfüllt eine wesentliche Grundlage für die reguläre betriebliche Schulung. Ob für konkrete Personen berechtigte Gebühren übernommen werden können, richtet sich zugleich nach der zuständigen BG oder Unfallkasse und ihrem Verfahren. Ermitteln Sie die dafür nötigen Angaben. Ein gemeinsamer Unternehmensname auf der Anmeldung erledigt diese Prüfung nicht. Auch für einen Inhouse-Auftrag bleiben gewünschter Unterricht, konkrete Berechtigung und zusätzlich vereinbarte Leistungen als eigene Gegenstände erkennbar.
Die DGUV nennt bei der Auswahl unter anderem Führungskräfte, Sicherheitsfachleute, neue Beschäftigte und in kleineren Betrieben auch Unternehmer als mögliche Personengruppen. Das sind Anregungen und keine automatische Feststellung persönlicher Eignung. Körperliche und geistige Eignung sowie Motivation bleiben maßgeblich. Ein Ronneburger Unternehmen kann die Aufgabe deshalb mit Menschen aus unterschiedlichen Bereichen besprechen. Die tatsächliche Entscheidung orientiert sich an der Person und der betrieblichen Aufgabe, statt allein aus ihrer Stellenbezeichnung zu folgen.
Eignung und Gebührenverfahren beantworten unterschiedliche Fragen.
Bereitschaft zur Ersthelferaufgabe besprechen.
Geeignete vorhandene Qualifizierung einbeziehen.
Das Verfahren des zuständigen Trägers beachten.
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der ausdrücklich vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen nicht.
Diese Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden. Berücksichtigen Sie die eigenen Kosten deshalb auch dann, wenn der zuständige Träger die Gebühren übernehmen kann.