Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17438 Wolgast sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,3 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

44,6 km vom Suchpunkt

50,1 km vom Suchpunkt

Für einen allein besetzten Homeoffice-Arbeitsplatz beschreibt die DGUV eine begrenzte Ausnahme bei der Ersthelferbesetzung. Wolgaster Betriebe lesen diese Aussage mit ihrem konkreten Arbeitsortbezug. Die Unterweisung vermittelt daneben, wer die betrieblichen Ersthelfer sind und welche ärztlichen Anlaufstellen nach einem Unfall vorgesehen sind; die Funktionen werden entsprechend zugeordnet.
Ein Wolgaster Betrieb möchte die Rückmeldungen zu einer Schulung sammeln. Halten Sie fest, welche Beschäftigten am vorgeschlagenen Tag vollständig teilnehmen können und wo noch Fragen zum Ausbildungsstand bestehen. Mit dieser Übersicht kann die Schule passende Lehrgänge vorschlagen.
Für einen Inhouse-Tag werden Raum und tatsächliche Betriebsanschrift abgestimmt. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie nach zusätzlichen Leistungen und weiteren Kosten, bevor ein konkretes Angebot verbindlich angenommen wird.
Die DGUV nennt für die Unterweisung unter anderem, wer die betrieblichen Ersthelfer sind und welche Ärzte nach einem Unfall aufzusuchen sind. Diese Informationen betreffen unterschiedliche Funktionen. Die Ersthelfer werden als Personen der betrieblichen Hilfeorganisation benannt; die ärztliche Information beschreibt den dafür vorgesehenen weiteren Anlaufpunkt. Erläutern Sie beide Angaben mit ihrem tatsächlichen örtlichen Bezug, damit die Beschäftigten die jeweiligen Informationen im Unternehmen einordnen können.
Wer allein im Homeoffice arbeitet, benötigt dort nach den DGUV-Hinweisen keinen betrieblichen Ersthelfer. Die Aussage bezieht sich auf diesen allein besetzten Homeoffice-Arbeitsplatz. Sie wird deshalb nicht als allgemeine Ausnahme für jeden Beschäftigten außerhalb eines zentralen Büros gelesen. Bei der betrieblichen Einordnung werden die tatsächliche Arbeitsform und die alleinige Besetzung mitbenannt, damit der begrenzte Gegenstand der Aussage erkennbar bleibt.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Alleinige Homeoffice-Arbeit | Die begrenzte DGUV-Aussage zur Ersthelferbesetzung |
| Betriebliche Ersthelfer | Die benannten Personen der Hilfeorganisation |
| Ärztliche Anlaufstelle | Die entsprechende Information in der Unterweisung |
Die Aussage bleibt auf den jeweiligen Gegenstand begrenzt.
Die alleinige Besetzung ausdrücklich berücksichtigen.
Die Personen der betrieblichen Hilfeorganisation benennen.
Den vorgesehenen Anlaufpunkt nach einem Unfall zuordnen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen beim eigenen Träger klären.
Die Personal- und Fahrtkosten der tatsächlichen Teilnahme einplanen.

Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Fortbildung hat denselben regulären Umfang und wird nach dem entsprechenden Qualifizierungsschritt als eigene Lehrgangsart durchgeführt.
Der DGUV-Grundsatz sieht eine Informationsschrift für jede Person vor, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Ergänzende elektronische Medien sind möglich; die Printfassung der vorgesehenen Teilnehmerinformation wird dadurch nicht ersetzt.
Die DGUV legt keine verbindliche Form fest und empfiehlt die schriftliche Bestellung. Der Arbeitgeber wählt die betreffenden Personen aus und überträgt ihnen die betriebliche Aufgabe, auf die sich die Bestellung bezieht.