Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92507 Nabburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

25,6 km vom Suchpunkt

36,5 km vom Suchpunkt

Für die Ersthelferaufgabe im Nabburger Unternehmen ist die anerkannte vorhandene Qualifikation relevant. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Auch eine frühere Führerscheinschulung kann unter den DGUV-Voraussetzungen betrieblich berücksichtigt werden; der konkrete Nachweis ist dafür zu prüfen.
Eine zentrale Kontaktperson kann für Ihr Nabburger Unternehmen Teilnehmernamen, bisherige Ersthelferbescheinigungen und Rückfragen zusammenführen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich damit Ausbildung oder Fortbildung gezielt besprechen. Für eine Inhouse-Veranstaltung sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren.
Die Beschäftigten brauchen die vollständige Schulungszeit frei von anderen Aufgaben. Offene Lehrgänge können einzelne Anmeldungen abdecken. Informieren Sie die Teilnehmer rechtzeitig über Ablauf und benötigte Unterlagen. Nach dem Kurs ergänzen Sie Ihre Übersicht um die neuen Bescheinigungen. So bleibt der Schulungsverlauf nachvollziehbar dokumentiert und kann bei weiteren konkreten Anfragen berücksichtigt werden, auch wenn mehrere Arbeitsbereiche an der Organisation beteiligt sind.
Bezug
Ursprünglicher Anlass
Bezug
Betriebliche Qualifikation
Bezug
Weiterer Lehrgang
Der ursprüngliche Anlass einer Teilnahme kann privat gewesen sein. Für die Verwendung als betrieblicher Ersthelfernachweis nennt die DGUV einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Eine Bescheinigung wird deshalb anhand dieser Voraussetzungen eingeordnet, statt allein nach ihrem damaligen Anlass beurteilt. Andere anerkannte Qualifikationen bleiben ebenfalls relevant. Aus der betrieblichen Bedingung folgt keine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis. Offene Fragen zum vorhandenen Dokument gehören vor die weitere Buchung.
Der ursprüngliche Kurszweck beantwortet nicht allein die betriebliche Frage.
Konkrete Bescheinigung betrachten.
Betriebliche DGUV-Bedingungen prüfen.
Offene Fragen vor der Buchung klären.
Beschäftigte können bekannte Inhalte erneut praktisch bearbeiten und Unsicherheiten ansprechen. Zum allgemeinen Rahmen gehören unter anderem Eigenschutz, Notruf und Betreuung betroffener Personen. Auch Verbandmaterial wird aufgegriffen. Die Firma kann Fragen aus dem Arbeitsumfeld benennen, sollte daraus aber keinen eigenen verkürzten Ersatzlehrgang ableiten. Besondere zusätzliche Wünsche werden gesondert vereinbart. Eine allgemeine Themenübersicht ist keine Zusage einer bestimmten Schule für jede spezielle Leistung, die über den regulären Lehrgang hinaus gewünscht wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für mögliche Gebührenübernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Schule erläutert die erforderlichen Arbeitgeberangaben.
Zuständige BG oder Unfallkasse berücksichtigen.
Weitere Leistungen vor dem Auftrag vereinbaren.
Die reguläre Ersthelferschulung verlangt eigene Aufgaben unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen sie nicht; auch am Betriebsstandort benötigt die Gruppe einen Lernrahmen ohne parallele Arbeitsaufträge.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Die Voraussetzung betrifft betriebliche Verwendung und darf nicht als allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis verstanden werden.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Lehrgang. Besondere weitere Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung, damit der zusätzlich beauftragte Umfang vor der Zusage nachvollziehbar feststeht.