Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35119 Rosenthal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,6 km vom Suchpunkt

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Rosenthal · Hessen
Rosenthaler Betriebe wählen den Lehrgang nach den tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten bei ermächtigten Stellen. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; der konkrete Bedarf bestimmt die passende Kurswahl.

Ein Rosenthaler Betrieb sucht einzelne offene Kursplätze. Nennen Sie der Schule den Bedarf der vorgesehenen Beschäftigten und lassen Sie Datum sowie tatsächlichen Unterrichtsort bestätigen. Erst eine konkrete Zusage ermöglicht die verbindliche Freistellung der angemeldeten Personen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberangaben zur betrieblichen Anmeldung und direkten Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen werden vorher geklärt. Für einen späteren gemeinsamen Gruppentag kann unabhängig davon ein Inhouse-Angebot angefragt werden. Raum und Standort gehören dann zu einer eigenen Absprache, statt Bedingungen einzelner offener Buchungen auf eine andere Durchführung zu übertragen.

Der reguläre betriebliche Lehrgang gibt Raum für eigene Übungen in Präsenz.
| Information | Aussage |
|---|---|
| Nachweis | Tatsächlicher Qualifikationsstand |
| Lehrgang | Benötigte Kursart |
| Lernfrage | Konkreter Punkt für die Fortbildung |
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Buchung sind dessen Voraussetzungen für die tatsächliche Teilnahme und gegebenenfalls verlangte vorherige Anträge zu prüfen.
Zuständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen feststellen.
Die erforderlichen Arbeitgeber- und Personendaten bereitstellen.
In der Fortbildung werden Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erneut aufgegriffen. Neben vorgeschriebenen Inhalten können im geregelten Rahmen Bedürfnisse der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Fragen aus der bisherigen Ersthelferaufgabe lassen sich dafür mit der Ausbildungsstelle besprechen. Sammeln Sie konkrete Punkte, die im Arbeitsalltag unklar geblieben sind. Die Abstimmung betrifft die vorgesehenen Lernziele des regulären Lehrgangs; ein zusätzlich verlangter besonderer Qualifikationsnachweis muss gesondert nach seinen Anforderungen geprüft werden.
Der Lehrgang wird den konkreten Personen zugeordnet.
Geeignete anerkannte Qualifikationen einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Trägeranforderungen vor der Anmeldung klären.
Die DGUV sieht für die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung eine Präsenzveranstaltung mit praktischen Übungen vor. Reines Online-Lernen oder das alleinige Bearbeiten zugesandter Unterlagen ersetzt diesen Lehrgang nicht. Berücksichtigen Sie deshalb bei der Auswahl, welche konkrete Veranstaltung die Beschäftigten tatsächlich besuchen. Die interne Weitergabe von Lernmaterial ist kein Ersatz für die vereinbarte Qualifizierung. Praktische Fragen können während des Unterrichts an die Lehrkraft gerichtet und beim eigenen Üben aufgegriffen werden.

In Zweifelsfällen nennt die DGUV diese Möglichkeit ausdrücklich. Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welche Kursart passt, richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen der Person; ein allgemeiner Ausschluss einer Ausbildung anstelle von Fortbildung wäre deshalb unzutreffend.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können schon vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise der vorgesehenen Person und stimmen Sie die benötigte Qualifizierung ab, bevor die Anmeldung bei der ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt.
Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Eine direkte Abrechnung der Schulungsgebühr über die Ausbildungsstelle bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche eigenen betrieblichen Aufwendungen durch den Träger gedeckt werden.