Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72351 Geislingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,5 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

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17,2 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

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Geislingen · Baden-Württemberg
Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Ein Geislinger Betrieb berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen für den passenden weiteren Lehrgang. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Ein gemeinsamer Termin wird auf diesem fachlich eingeordneten Bedarf aufgebaut.

Legen Sie der Ausbildungsstelle die vorhandenen Ersthelferbescheinigungen der vorgesehenen Beschäftigten vor. Ihr Geislinger Unternehmen kann damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge infrage kommen; für eine Gruppe lässt sich Inhouse-Unterricht anfragen.
Nennen Sie die Teilnehmerzahl und schildern Sie die verfügbaren Räume. Die gemeinsame Veranstaltung wird mit der Schule ausdrücklich vereinbart. Fragen Sie nach ihren organisatorischen Anforderungen und geben Sie die verbindlichen Informationen an die Beschäftigten weiter. Während des ganzen Lehrgangs brauchen die Teilnehmer eine Vertretung ihrer laufenden Aufgaben. Eine feste Kontaktperson kann Rückfragen sammeln und die Unterlagen nach der Schulung im Unternehmen zusammenführen.
Diese Punkte machen den Bedarf verständlich.
Anerkannte Vorbildung nennen.
Offene Fragen fachlich klären.
Praktische Beteiligung ermöglichen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Geislinger Unternehmen das Verfahren und die erforderlichen Arbeitgeberangaben für den zuständigen Träger.
BG oder Unfallkasse und deren Bedingungen beachten.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Ein Wechsel der betrieblichen Aufgabe setzt vorhandenes anerkanntes Wissen nicht auf null. Die Firma berücksichtigt die bisherige Qualifikation, wenn sie Ausbildung oder Fortbildung für die künftige Ersthelferrolle einordnet. Regelmäßige Fortbildung dient dazu, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten. Bleiben Zweifel am geeigneten Lehrgang, lassen die DGUV-Hinweise auch Ausbildung statt Fortbildung zu. Diese fachliche Frage kann vor der Zusammenstellung einer gemeinsamen Gruppe geklärt werden; ihre Größe entscheidet nicht über den anerkannten Ausgangsstand der einzelnen Person.
Die DGUV-Hinweise lassen in Zweifelsfällen Ausbildung statt Fortbildung zu. Aus der gleichen regulären Dauer allein folgt keine beliebige Auswahl ohne Betrachtung der vorhandenen Qualifikationen.
Der reguläre Lehrgang ist praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen ihn nicht. Bei Inhouse werden die räumlichen Bedingungen mit der Schule besprochen; im Unternehmen wird zusätzlich organisiert, wie die Beschäftigten für eigene Aufgaben unter Anleitung verfügbar sind. Gewöhnliche Arbeiten sollten nicht fortwährend in die Übungen hineinreichen. Ein eigener Standort kann die Durchführung unterstützen, wenn dort tatsächlich gelernt wird. Er legt jedoch weder den anerkannten Ausgangsstand noch die passende Kursart allein fest.
Bedeutung
Fachlicher Ausgangsstand
Bedeutung
Organisation der Gruppe
Bedeutung
Vereinbarte Durchführung
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die Durchführung im Unternehmen ändert diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die DGUV zählt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgang. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Nennen Sie den zusätzlich gewünschten Umfang deshalb vor dem Auftrag verständlich in Ihrer Anfrage.
Diese Aufwendungen liegen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt gesondert den Bedingungen des zuständigen Trägers. Zusätzlich gewünschte Leistungen brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle vor dem Auftrag.