Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48529 Nordhorn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

1,7 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

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19,8 km vom Suchpunkt

Nordhorn · Niedersachsen
Für Nordhorner Beschäftigte wird die benötigte Ausbildung oder Fortbildung nach der anerkannten Vorbildung ausgewählt. Öffentliche Kurse und eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung sind mögliche Wege. Zum Auftrag gehören vollständige Teilnahme, geeignete Lernbedingungen und ein vorbereiteter Kostenweg für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren.

Ein Unternehmen in Nordhorn kann verschiedene Kursanlässe zusammenführen, bevor Plätze gebucht werden. Legen Sie Ausbildung und Fortbildung getrennt fest und stimmen Sie die Teilnehmenden intern ab. Das erleichtert eine konkrete Anfrage.
Für einen Inhouse-Termin muss die Ausbildungsstelle Gruppe, Raum und Zeitfenster kennen. Sie bestätigt, ob die praktischen Übungen dort durchgeführt werden können. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Die nötigen Unterlagen und Zusatzleistungen sind vorab zu klären.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren direkt nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Zusätzliche Leistungen eines Firmenangebots können eigene Kostenpositionen bilden. Der gesamte Umfang wird deshalb vor der Beauftragung mit dem vorgesehenen Kostenweg abgeglichen.
Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach Angaben und Bestätigungen fragen.
Regulären Kurs und zusätzlich vereinbarte Positionen mit ihren Kostenregelungen nachvollziehen.
In einer Gruppe können bereits qualifizierte Personen und Beschäftigte für eine neue Ersthelferaufgabe zusammenkommen. Prüfen Sie erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorbildung ebenso wie den passenden Fortbildungsbedarf. Regulär umfassen Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten; der gleiche Umfang macht sie nicht austauschbar.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Mit dokumentierten Teilnahmen lässt sich der nächste Bedarf nachvollziehen. Unterschiedliche Kursstände können mehrere geeignete Veranstaltungen sinnvoll machen, statt alle Personen allein aus organisatorischen Gründen auf dieselbe Kursart festzulegen.
Ein passender öffentlicher Lehrgang kann eine einzelne Person schulen, ohne dass dafür eine große Gruppe zusammenkommen muss. Prüfen Sie tatsächlich angebotene Termine und betriebliche Abwesenheiten. Die geeignete Qualifizierung ist die Grundlage, die Gruppenform eine organisatorische Entscheidung.
Eine eigene Veranstaltung kann Beschäftigte am vereinbarten Standort zusammenbringen. Dazu beschreibt der Betrieb Räume, tatsächliche Personenzahl und mögliche Zeitfenster. Die Ausbildungsstelle prüft die Bedingungen für praktische Aufgaben. Laufende Arbeiten brauchen während der gesamten Teilnahme eine andere organisatorische Lösung.
Fragen aus den Tätigkeiten können die fachlichen Inhalte anschaulich ergänzen. Die Lehrkraft ordnet diese Bezüge in den Lehrgang ein. Wenn besondere zusätzliche Trainings gewünscht sind, braucht es dafür eine ausdrückliche Beschreibung des weiteren Auftrags, nicht nur die Angabe Inhouse.
Die Informationen müssen sich auf die bestätigte Veranstaltung beziehen.
Den tatsächlichen Unterrichtsort nennen, nicht nur den allgemeinen Schulstandort.
Beginn, Ende und vollständige Freistellung weitergeben.
Teilnahmehinweise und zuständigen internen Kontakt für organisatorische Fragen bereitstellen.
Benötigte Grundlage
Anerkannte Vorbildung und Bedarf
Nächster Schritt
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen
Benötigte Grundlage
Gruppe und Verfügbarkeit
Nächster Schritt
Öffentlich oder Inhouse prüfen
Benötigte Grundlage
Trägerverfahren und Angebot
Nächster Schritt
Gebühren und weitere Leistungen unterscheiden

Zu neun Einheiten von je 45 Minuten kommen Pausen hinzu. Für externe Veranstaltungen brauchen Beschäftigte zusätzlich Zeit für den Weg. Die bestätigten Anfangs- und Endzeiten gehören deshalb in die Arbeitsplanung, nicht nur die Zahl der Unterrichtseinheiten.
Beschreiben Sie Fläche, Ausstattung, Nutzung und vorgesehene Gruppe möglichst konkret. Die Ausbildungsstelle kann damit die Durchführung beurteilen und fehlende Angaben nachfragen. Praktische Aufgaben brauchen passende Möglichkeiten; allein eine ausreichende Zahl von Stühlen beantwortet diese Frage noch nicht.
Halten Sie tatsächliche Schulungsabschlüsse nachvollziehbar fest und übernehmen Sie sie in die weitere Fortbildungsplanung. Beschäftigte benötigen außerdem die internen Informationen zu Hilfewegen und Zuständigkeiten am Arbeitsplatz. Diese örtliche Orientierung ergänzt die fachliche Qualifizierung und wird im Unternehmen bekannt gemacht.