Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 64579 Gernsheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,6 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

Für den regulären betrieblichen Erste-Hilfe-Lehrgang ist persönliche Präsenz vorgesehen. Eine Liveübertragung stellt diese physische Anwesenheit nicht her. Medien können zugleich den Unterricht am gemeinsamen Ort begleiten. Der DGUV-Grundsatz nennt sie als unterstützenden Bestandteil innerhalb der Unterrichtsplanung.
Eine Kontaktperson im Gernsheimer Betrieb kann Teilnehmernamen, bisherige Ersthelfernachweise und organisatorische Rückfragen zusammenführen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich dadurch Ausbildung oder Fortbildung gezielt besprechen. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge infrage kommen.
Wenn eine Inhouse-Schulung geplant ist, vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Informieren Sie die Teilnehmer über die gesamte Unterrichtsdauer und die benötigten Unterlagen. Während des Lehrgangs sollen andere Personen die laufenden Aufgaben übernehmen können.
Ordnen Sie nach der Teilnahme die Bescheinigungen den Beschäftigten zu. So bleiben bisherige Schulungen nachvollziehbar dokumentiert. Bei späteren Anfragen kann Ihr Unternehmen konkrete Angaben machen, statt die Unterlagen erst wieder aus verschiedenen Arbeitsbereichen zusammensuchen zu müssen.
Erforderliche Lehrkräfte, Unterrichtsmittel, Informationsschriften und Teilnahmebescheinigungen gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Leistungsumfang. Die Angaben beziehen sich auf die Durchführung des vorgesehenen Lehrgangs für die tatsächlich teilnehmenden Beschäftigten.
Erforderliche Lehrleistungen und Materialien berücksichtigen.
Information und Bescheinigung dem Lehrgang zuordnen.
Für einen Firmenkurs in Gernsheim müssen nicht alle Ausgaben aus demselben Budget bezahlt werden. Bei erforderlichen betrieblichen Ersthelfern kommt die Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger infrage. Schulen mit entsprechender Ermächtigung können die anerkannten Lehrgangsgebühren direkt abrechnen; das für Ihr Unternehmen geltende Verfahren klären Sie vor der Anmeldung.
Beim Inhouse-Wunsch gehört daneben eine konkrete Frage ins Angebot: Welcher zusätzliche Aufwand entsteht durch Anfahrt und Einrichtung des Kursorts? Tatsächliche Mehrkosten sind vorab zu vereinbaren. Sie sind kein überall gleich hoher Standardzuschlag und auch nicht zwangsläufig die einzigen Kosten des Arbeitgebers, etwa für die freigestellte Arbeitszeit.
Übertragung und gemeinsamer Unterrichtsort sind verschiedene Angaben.
Eine zeitgleiche Übertragung als solche erkennen.
Die tatsächliche Anwesenheit am gemeinsamen Ort betrachten.
Die Unterstützung der Vermittlung im Unterricht zuordnen.
Ein live übertragenes Video kann zeitgleich stattfinden, bringt Lehrkraft und Teilnehmende aber nicht physisch an einen gemeinsamen Unterrichtsort. Die DGUV beschreibt Präsenz über diese tatsächliche Anwesenheit und schließt reine Onlinekurse für die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Schulung aus. Fragen Sie bei einem unklar benannten digitalen Angebot daher nach der konkreten Durchführungsform. Ob eine Übertragung live oder als Aufzeichnung angeboten wird, beantwortet die Frage nach persönlicher Präsenz noch nicht.
Im Lehrleitfaden nennt der DGUV-Grundsatz Medien ausdrücklich als begleitenden Bestandteil. Sie stehen neben Methoden, benötigten Materialien und praktischer Anleitung. Eine Darstellung kann beispielsweise den Gegenstand verdeutlichen, auf den sich eine Erklärung bezieht. Lesen Sie eine Medienangabe deshalb als Information zur Vermittlung im Unterricht. Die Auswahl eines Mediums beschreibt eine Unterstützung für den behandelten Inhalt; sein Name allein sagt noch nicht, welche konkrete Lernaufgabe die Teilnehmenden damit bearbeiten.
Wer betriebliche Fortbildung benötigt, fragt diese ausdrücklich als eigenen Lehrgang an. Sie wird nicht in einen regulären Grundkurs integriert.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Liveübertragung | Zeitgleiche digitale Übermittlung |
| Präsenzunterricht | Physische Anwesenheit am gemeinsamen Ort |
| Begleitendes Medium | Unterstützung der Vermittlung eines Inhalts |
Reguläre Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen sind insgesamt zusätzlich vorgesehen. Diesen Rahmen berücksichtigt auch ein ausdrücklich vereinbarter regulärer Inhouse-Lehrgang im Unternehmen.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel im Abstand von zwei Jahren Fortbildung vorgesehen. Die Lehrgangswahl bezieht vorhandene anerkannte Qualifikationen ein. Eine neue Funktion verlangt daher nicht allein automatisch eine weitere Grundausbildung.
Die DGUV nennt dafür zwei Voraussetzungen: Der Kurs muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beziehen Sie diese Bedingungen auf den tatsächlich absolvierten Lehrgang der betreffenden Person.