Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34369 Hofgeismar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Hofgeismarer Unternehmen vereinbaren die geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Öffentliche Lehrgänge und abgestimmte Inhouse-Veranstaltungen können dafür genutzt werden. Neben qualifizierten Personen braucht die betriebliche Organisation auch geeignete Möglichkeiten, an den tatsächlichen Arbeitsorten Hilfe herbeizurufen.
Eine angemeldete Person kann nicht teilnehmen, der Hofgeismarer Betrieb möchte stattdessen jemand anderen schicken. Melden Sie dies vor dem Lehrgang an die Ausbildungsstelle. Die Ersatzperson bringt möglicherweise einen anderen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit und muss passend zugeordnet werden.
Fragen Sie nach notwendigen Anpassungen der Anmeldung und der Arbeitgeberunterlagen. Das gilt für öffentliche Lehrgänge ebenso wie für einen vereinbarten Inhouse-Termin. Ein interner Tausch sollte nicht erst bei Unterrichtsbeginn sichtbar werden. Lassen Sie die tatsächlich vorgesehene Teilnahme bestätigen, statt aus einer vorhandenen Buchung automatisch eine Zusage für jede Ersatzperson abzuleiten.
Für kleine Betriebe nennt die DGUV auch den Unternehmer selbst als mögliche Person für die Ersthelfer-Aufgabe. Wer diesen Weg erwägt, plant damit eine eigene Qualifizierung und eine persönliche Funktion im Betrieb. Die Teilnahme wird nicht durch die bloße Inhaberrolle ersetzt. Klären Sie den passenden Lehrgang mit der Ausbildungsstelle und berücksichtigen Sie die eigene tatsächliche Anwesenheit bei der späteren betrieblichen Organisation.
Nennen Sie die geplante Qualifizierung und Durchführung.
Vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Öffentliche Teilnahme oder Inhouse beschreiben.
Gruppe und Raumbedingungen erläutern.
Worauf achten?
Den geeigneten Lehrgang durchführen
Worauf achten?
Die Möglichkeiten zum Hilferuf organisieren
Worauf achten?
Die persönliche Qualifizierung fortführen
Der zuständige Unfallversicherungsträger erläutert die Voraussetzungen und verlangten Unterlagen. Bereiten Sie die benötigten Angaben für den konkreten Lehrgang mit der Ausbildungsstelle vor, bevor Sie von einer Gebührenübernahme ausgehen.
Das Verfahren Ihrer BG oder Unfallkasse klären.
Die erforderlichen Arbeitgeberangaben vorbereiten.
Nach den DGUV-Hinweisen muss es an jedem Ort des Betriebs möglich sein, schnell die notwendige Hilfe herbeizurufen. Oft genügt dafür ein Telefon mit Angaben zu den Notrufnummern. Betrachten Sie diese Möglichkeit für die tatsächlichen Arbeitsbereiche und nicht nur für das zentrale Büro. In größeren oder besonders gefährdeten Betrieben können weitere Einrichtungen und Maßnahmen erforderlich sein; offene Fragen werden für die örtlichen Bedingungen geklärt.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Berücksichtigen Sie dies auch bei einer eigenen Qualifizierung als Unternehmer.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung ist in Präsenz zu absolvieren. Ein ausschließlich online durchgeführter Kurs ersetzt sie nicht. Die vorgesehenen Personen sollen die notwendigen Hilfehandlungen im Unterricht persönlich praktisch bearbeiten können.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Dazu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Für die Freistellung der Teilnehmenden zählt der gesamte bestätigte Zeitraum, damit die vorgesehene Teilnahme tatsächlich möglich ist.
Der Arbeitgeber trägt nach den DGUV-Angaben etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Diese Aufwendungen sind von den möglicherweise übernommenen Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Beziehen Sie die für Ihre Teilnehmenden tatsächlich anfallenden Positionen in die Vorbereitung ein.