Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86653 Monheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

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15,0 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

Monheim · Bayern
Ein Unternehmen braucht genügend anwesende, geeignet qualifizierte Ersthelfer. Für Monheim in Bayern werden deshalb der einschlägige Personalrahmen und der persönliche Ausbildungsbedarf zusammen betrachtet. Die Schulung vermittelt unterschiedliche Fähigkeiten des Helfens. Zum DGUV-Rahmen gehören auch psychische Betreuung und Wärmeerhalt; die genaue Veranstaltung wird passend zu den vorgesehenen Personen ausgewählt.

Stellen Sie für Ihr Monheimer Unternehmen die vorgesehenen Teilnehmer und deren Ersthelferbescheinigungen zusammen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Für einzelne Mitarbeiter können offene Lehrgänge infrage kommen; für eine Gruppe können Sie Inhouse-Unterricht anfragen.
Nennen Sie die geplante Gruppengröße und schildern Sie die verfügbaren Räume. Lassen Sie die Durchführung ausdrücklich vereinbaren und fragen Sie nach den organisatorischen Anforderungen des Anbieters. Prüfen Sie, wer den vollständigen Unterrichtszeitraum frei haben kann. Eine Vertretung der laufenden Aufgaben und die rechtzeitige Weitergabe der bestätigten Kursinformationen gehören zur praktischen Vorbereitung. Eine Kontaktperson kann Rückfragen gesammelt an die Schule richten.

Die DGUV beschreibt nach dem erfolgreichen Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Die Bescheinigung über die Schulung und diese Funktion sind zu unterscheiden. Die Belegschaft braucht zusätzlich Kenntnis der tatsächlichen örtlichen Einrichtungen und zuständigen Personen.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Ausreichende Besetzung bestimmen |
| Persönlicher Ausbildungsstand | Passenden Lehrgang auswählen |
| Praktische Unterrichtsaufgaben | Fähigkeiten erwerben oder auffrischen |
Der DGUV-Ausbildungsrahmen beschränkt sich nicht auf den Umgang mit Verbandmitteln. Psychische Betreuung und Wärmeerhalt sind ebenfalls Inhalte und gehören zum obligatorischen Fortbildungsrahmen. Sie werden im geeigneten Lehrgang erklärt und praktisch bearbeitet. Die Beschäftigten sollen die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung kennenlernen und Fragen stellen können. Eine allgemeine Themenübersicht beschreibt diesen Lernauftrag; sie bestätigt weder ein bestimmtes Programm jedes Anbieters noch die erworbene Qualifikation ohne tatsächliche Teilnahme.
Drei Grundlagen unterstützen die Auswahl.
Die einschlägige Mindestzahl berücksichtigen.
Geeignete vorhandene Schulungen einordnen.
Die angebotene Anleitung zum Lernen nutzen.
Für gewöhnliche Betriebe nennt die DGUV bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Über zwanzig gelten in Verwaltung und Handel fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Besondere Einrichtungen haben eigene Vorgaben. Prüfen Sie den zutreffenden Rahmen, bevor aus einer gewünschten Gruppengröße auf ausreichende Besetzung geschlossen wird. Geeignete vorhandene Schulungen und persönliche Voraussetzungen helfen anschließend, die tatsächlichen Qualifizierungsbedarfe der vorgesehenen Personen einzuordnen.
Fragen Sie vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle nach den betrieblichen Angaben gemäß den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägerbedingungen berücksichtigen.
Weitere Vereinbarungen gesondert lesen.
Der reguläre Umfang besteht aus neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Inhouse-Veranstaltung verkürzt diesen Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen die Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit im tatsächlich vereinbarten Lehrgang.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete bereits absolvierte Schulungen und persönliche Voraussetzungen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Eine neue Aufgabe allein entscheidet die Lehrgangsart nicht; der tatsächliche Qualifikationsbedarf bleibt maßgeblich, statt nur gleiche Zeitumfänge zu vergleichen.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Beziehen Sie sie neben den tatsächlich vereinbarten Leistungen und den Bedingungen Ihres zuständigen Trägers in die interne finanzielle Planung ein.