Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17373 Ueckermünde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
25,6 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

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26,7 km vom Suchpunkt

47,7 km vom Suchpunkt

48,3 km vom Suchpunkt

Im Unternehmen werden Versicherte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen. Die Erste-Hilfe-Fortbildung trainiert daneben fachliche Kompetenzen mit eigenen Lerninhalten. Für Ihren Ueckermünder Betrieb haben diese Aufgaben einen jeweils beschriebenen Gegenstand und Rahmen.
Ein gemeinsamer Termin ist erst sinnvoll, wenn die benötigte Schulungsart feststeht. Unterscheiden Sie die Ausbildung neuer betrieblicher Ersthelfer von der Fortbildung bereits geschulter Personen. Teilen Sie dem Anbieter diesen Bedarf mit der Teilnehmerzahl mit.
Für Inhouse-Unterricht in Ueckermünde müssen geeignete Räume mit der Ausbildungsstelle abgestimmt werden. Beschreiben Sie die vorhandenen Möglichkeiten und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können stattdessen passende öffentliche Termine prüfen.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die Kursgebühr direkt nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Erfragen Sie dessen erforderliche Nachweise. Zusätzliche Leistungen und Kosten sollten feststehen, bevor das Unternehmen verbindlich bucht.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Besonders genannt werden die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und ihre Verhütung. Die Unterweisung wird bei Bedarf wiederholt, mindestens einmal jährlich, und muss dokumentiert werden. Sie bezieht sich damit auf die Sicherheit der versicherten Personen bei ihrer tatsächlichen Arbeit. Für die Durchführung werden die jeweils einschlägigen betrieblichen Gegenstände behandelt, über die die Versicherten informiert werden müssen.
Bezug
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Bezug
Fachliche Erste-Hilfe-Lerngegenstände
Bezug
Dokumentation eines tatsächlichen Ereignisses
Im obligatorischen Fortbildungsrahmen stehen eigenes Schutzverhalten, Notruf, Betreuung, Wärmeerhalt und Wundversorgung. Bewusstseins- und Atemkontrolle sowie Wiederbelebung mit AED gehören ebenfalls dazu. Betriebliche Dokumentationsverfahren sind ein weiterer Lerngegenstand. Die Fortbildung trainiert damit wesentliche Hilfeaufgaben und sichert beziehungsweise erweitert vorhandene Kompetenzen. Der Lehrgang ist als Präsenzveranstaltung mit praktischen Aufgaben vorgesehen. Bei ausdrücklich vereinbartem Inhouse-Unterricht gilt derselbe reguläre fachliche Rahmen für die Gruppe.
Für die betriebliche Vorbereitung.
Arbeitsbezogene Gefährdungen und Verhütung behandeln.
Vorhandene Erste-Hilfe-Kompetenzen trainieren.
Persönliche Aufgaben im Lehrgang ermöglichen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber getragen. Für die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang betrachtet.
Die berechtigte reguläre Kursgebühr zuordnen.
Eigene Aufwendungen für Beschäftigte berücksichtigen.
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen sind nach der DGUV Vorschrift 1 fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Gemeint sind die tatsächlichen Hilfeereignisse.
Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Der entsprechende Lehrgang wird bei einer dafür ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert. Die reguläre Fortbildung ist eine eigene Lehrgangsart und nicht in den Grundkurs integriert.
Beide Lehrgangsarten enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich kommen mindestens 45 Minuten Pausen hinzu. Für eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Schulung bleibt dieser reguläre Umfang für die Gruppe ebenfalls maßgeblich.
Nach den DGUV-Hinweisen werden individuelle persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen berücksichtigt. Der Unternehmer sollte sich von der Eignung überzeugen. Für die Ersthelferaufgabe sollte die Person motiviert sein.
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