Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35781 Weilburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

Weilburger Unternehmen treffen die Auswahl ihrer vorgesehenen Ersthelfenden und organisieren geeignete Ausbildung oder Fortbildung. Vorhandene anerkannte Qualifikation wird berücksichtigt. Die Kursplanung ist dabei mit der betrieblichen Hilfeorganisation verbunden, zu der auch erreichbare Hilfemittel und verständliche Zuständigkeiten am tatsächlichen Standort gehören.
Bei einer Weilburger Schulungsanfrage ist noch unklar, ob eine einzelne Person oder ein ganzes Team teilnehmen soll. Klären Sie den Umfang intern, bevor Sie ein verbindliches Angebot annehmen. Die Schule kann anschließend offene Plätze oder einen passenden Gruppentermin vorschlagen.
Für Inhouse-Unterricht werden ein konkreter Raum und die Betriebsadresse abgestimmt. Die vorgesehenen Beschäftigten werden nach Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf zugeordnet. Fragen Sie nach den benötigten Angaben für die betriebliche Anmeldung. Berechtigte Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen; Zusatzleistungen sind gesondert zu klären.
Betriebliche Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie absolvierte Lehrgänge bei der Person fest und organisieren Sie den geeigneten nächsten Besuch rechtzeitig. Eine verhinderte Teilnahme bleibt als offener Bedarf sichtbar, statt mit einer erfolgten Qualifikation gleichgesetzt zu werden.
Berechtigte reguläre Kursgebühren werden direkt von der ermächtigten Ausbildungsstelle mit der zuständigen BG oder Unfallkasse abgerechnet. Erfragen Sie die Voraussetzungen und notwendigen Teilnehmerangaben. Für Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleibt der Arbeitgeber verantwortlich; diese eigenen Positionen fließen zusätzlich in seine Planung des Besuchs ein.
Trägerverfahren und erforderliche Angaben klären.
Zeit und Fahrkosten des Unternehmens berücksichtigen.
Für die Beschäftigten
Zuständige Ersthelfende kennen
Für die Beschäftigten
Betriebliche Hilfeeinrichtungen finden
Für die Beschäftigten
Aktuelle Kontaktangaben zur Verfügung haben
Für die Auswahl spielen persönliche Voraussetzungen und Bereitschaft zur Ersthelferaufgabe eine Rolle. Besprechen Sie die Tätigkeit mit den Beschäftigten und prüfen Sie einschlägige anerkannte Nachweise. Eine neue Benennung im Betrieb bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Bei unklaren Voraussetzungen helfen Schule oder Unfallversicherungsträger bei der Einordnung. Die passende Schulungsart wird daraus bestimmt, bevor Sie einen öffentlichen Platz oder eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung verbindlich bestellen.
Nach DGUV Vorschrift 1 müssen Mittel zur Ersten Hilfe schnell erreichbar und leicht zugänglich bereitgehalten werden. Sie werden ausreichend vorgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert. Das ist eine betriebliche Aufgabe neben der Qualifikation des Personals. Ein gebuchter Lehrgang stellt nicht automatisch die Ausstattung am eigenen Standort her. Klären Sie deshalb die Zuständigkeit für die vorhandenen Hilfemittel und deren laufende Verfügbarkeit im Unternehmen.
Die Schule muss praktische Übungen durchführen können.
Benötigten Lehrgang und Personenzahl erläutern.
Raum mit Einrichtung und nutzbarer Fläche vorstellen.
Vollständiges Mitlernen ohne gewöhnliche Nebenaufgaben ermöglichen.

Regulär umfassen beide Lehrgänge je neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten, also 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen hinzu. Bei der Verfügbarkeit der Beschäftigten zählen deshalb die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen zusätzlich die erforderlichen Wege.
Die DGUV nennt keine Formvorschriften, empfiehlt aber eine schriftliche Festhaltung. Die Auswahl bleibt eine Aufgabe des Unternehmens. Machen Sie die tatsächliche Zuständigkeit und Erreichbarkeit der benannten Personen für die Belegschaft nachvollziehbar und passen Sie die Angaben bei Veränderungen an.
Notwendige Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung zählen zum Standardlehrgang, ebenso die erforderlichen Unterrichtsmittel. Bei berechtigter regulärer Abrechnung sind diese Bestandteile in der Lehrgangsgebühr enthalten. Lassen Sie eine unklare zusätzliche Position erläutern, bevor Sie einen eigenen ergänzenden Auftrag bestätigen.