Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 57627 Hachenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,3 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

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17,1 km vom Suchpunkt

Regelmäßige Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein Hachenburger Betrieb berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen bei der weiteren Kurswahl. Offene Lehrgänge und eine vereinbarte Inhouse-Gruppe sollen die passende praktische Teilnahme ermöglichen.
Eine frühere Ersthelfer-Liste liegt noch vor, doch die aktuellen Kursstände sind im Hachenburger Betrieb nicht eindeutig. Prüfen Sie mit den Beschäftigten die vorhandenen Unterlagen, bevor daraus eine neue Gruppe für Ausbildung oder Fortbildung gebildet wird. Bei Unklarheiten hilft die Rückfrage bei der Ausbildungsstelle.
Ein gewünschter Inhouse-Termin sollte anschließend zum tatsächlich geklärten Bedarf passen. Halten Sie fest, welche Personen bereits bestätigt und welche noch in Klärung sind. Damit wird die Beauftragung nicht auf eine überholte Liste gestützt. Die interne Einladung folgt dem abgestimmten Kursstand, nicht der bloßen Annahme, alle früher benannten Beschäftigten benötigten heute dasselbe Angebot.
Ein geeigneter Raum ist eine Voraussetzung, die mit der Ausbildungsstelle besprochen wird. Ebenso wichtig ist die interne Organisation: Beschäftigte sollen nicht ständig zwischen Unterricht und gewöhnlichen Aufgaben wechseln müssen. Der reguläre Lehrgang enthält praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen diesen Rahmen nicht. Vereinbaren Sie daher eine Durchführung, in der die Gruppe unter Anleitung selbst tätig werden und Rückfragen stellen kann, statt nur räumlich im Unternehmen anwesend zu sein.
Diese Angaben helfen bei einer passenden Durchführung.
Anerkannte Nachweise einbeziehen.
Beteiligung an den Aufgaben ermöglichen.
Weiteren Umfang ausdrücklich anfragen.
Ein Fortbildungslehrgang gibt Raum, frühere Kenntnisse wieder aufzugreifen und Unsicherheiten zu besprechen. Beschäftigte können eigene Fragen aus ihrem Arbeitsumfeld einbringen. Im allgemeinen Rahmen werden etwa Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Personen behandelt. Daraus entsteht keine pauschale Zusage einer bestimmten Schule für beliebige Spezialleistungen. Wenn der Betrieb zusätzliche Anliegen hat, beschreibt er sie gesondert und klärt den tatsächlich angebotenen weiteren Umfang vor einer Beauftragung.
Die erstmalige Benennung allein verlangt keine neue Grundausbildung. Welche weitere Qualifizierung passt, wird anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen eingeordnet.
Bedeutung
Vorbildung
Bedeutung
Durchführung
Bedeutung
Besondere Leistung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Gebühren folgen den Voraussetzungen des zuständigen Trägers; Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Die ermächtigte Schule erläutert das Verfahren.
Erforderliche Unterlagen vor der Anmeldung abstimmen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Unterrichtsminuten, zuzüglich Pausen. Eine vereinbarte Schulung am Betriebsstandort ändert diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV-Hinweise sehen diese Möglichkeit für Zweifelsfälle vor. Der anerkannte vorhandene Qualifikationsstand bleibt für die Einordnung wichtig. Aus einer gleichen regulären Dauer allein lässt sich die passende Kursart nicht bestimmen.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen reguläre Bestandteile. Besondere zusätzliche Wünsche brauchen eine eigene Vereinbarung, damit ihr Umfang vor dem Auftrag verständlich feststeht.