Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 27374 Visselhövede sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

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Eine Inhouse-Schulung braucht sowohl eine passende Unterrichtsgruppe als auch geeignete räumliche Bedingungen. Die DGUV beschreibt dafür eigene Anforderungen. Ihr Visselhöveder Betrieb berücksichtigt Teilnehmerzahl, praktische Arbeitsflächen und die Einrichtungen für den vollständigen Lehrgang.
Eine Gruppe braucht eine benannte Schulungsart und einen vereinbarten Unterrichtsort. Prüfen Sie zuerst, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Nennen Sie den jeweiligen Bedarf in der Anfrage.
Für Inhouse-Unterricht muss das Unternehmen geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Bedingungen prüfen und die Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Termine betrachten.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist die direkte Gebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie seine Nachweise und klären Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter vor der verbindlichen Buchung.
Für den ausdrücklich vereinbarten Unterricht.
Die einzelne Lehrgangsgruppe benennen.
Platz für Demonstrationen und Übungen vorsehen.
Licht, Sitzplätze und Sanitärbedingungen berücksichtigen.
Bedeutung
Bedingung der einzelnen Veranstaltung
Bedeutung
Voraussetzung des Unterrichtsorts
Bedeutung
Weitere Anforderung an den Lernort
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die reguläre Lehrgangsleistung umfasst die erforderlichen Unterrichtsmittel und die vorgesehene Raumleistung. Für berechtigte Gebührenübernahmen gelten die Bedingungen des Unfallversicherungsträgers. Ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen werden mit ihrem tatsächlichen Umfang betrachtet.
Vorgesehene Lehrgangsbestandteile berücksichtigen.
Einen ausdrücklichen Sonderwunsch zuordnen.
Der übliche Rahmen eines Lehrgangs liegt bei zehn bis fünfzehn Teilnehmenden. Zwanzig bilden auch mit Ausbildungshelfer die absolute Obergrenze. Für von Anfang an vorgesehene sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV einen Helfer für praktische Übungen und Gruppenarbeit. Die Zahl bezieht sich auf die einzelne Veranstaltung. Bei einer größeren betrieblichen Anfrage muss deshalb eine geeignete Aufteilung mit der Ausbildungsstelle besprochen werden.
Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Die reguläre Qualifizierung enthält Präsenzunterricht und eigene praktische Aufgaben.
Nach dem DGUV-Grundsatz sind mindestens fünfzig Quadratmeter Raumfläche erforderlich. Die DGUV Vorschrift 1 nennt ausreichendes Licht sowie Sitz- und Schreibmöglichkeiten. Waschgelegenheiten und Toiletten gehören ebenso dazu. Der Raum muss theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen mit zwanzig Personen ermöglichen. Diese Voraussetzungen beschreiben den Unterrichtsraum insgesamt. Bei der Besichtigung oder Beschreibung werden deshalb neben der freien Fläche auch dessen tatsächlich nutzbare Einrichtungen berücksichtigt.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Dazu kommen mindestens 45 Minuten Pausen. Der Unterricht am ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Ort folgt ebenfalls diesem regulären zeitlichen Rahmen.
Die DGUV sieht die Fortbildung als eigene Lehrgangsart vor und integriert sie nicht in die reguläre Grundausbildung. Sie baut auf vorhandenen Kompetenzen auf. Benennen Sie den tatsächlichen Fortbildungsbedarf bei der Anfrage.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender gibt es keine verbindlich vorgeschriebene Form. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festlegung. Der Arbeitgeber überträgt damit die Aufgabe; der passende Schulungsnachweis bleibt daneben erforderlich.
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