Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07929 Saalburg-Ebersdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,1 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

26,4 km vom Suchpunkt

27,1 km vom Suchpunkt

29,9 km vom Suchpunkt

30,5 km vom Suchpunkt

Betriebe in Saalburg-Ebersdorf wählen passende Lehrgänge nach den vorhandenen Qualifikationen der Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorbildung wird berücksichtigt. Eine für den Führerschein besuchte Schulung ist für die betriebliche Aufgabe nur unter den entsprechenden Voraussetzungen einzuordnen. Offene Kurse oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können passen; Gebührenübernahme und eigener betrieblicher Aufwand werden getrennt betrachtet.
Sollen mehrere Beschäftigte gemeinsam lernen, lohnt sich zunächst ein Blick auf ihre bisherigen Ersthelferschulungen. Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche Bescheinigungen vorliegen. Ausbildung und Fortbildung können dann passend besprochen werden, bevor Ihr Betrieb in Saalburg-Ebersdorf einen Termin festlegt.
Ein eigener Inhouse-Kurs setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Fragen Sie nach den räumlichen Anforderungen und schildern Sie die vorgesehene Gruppe. Berücksichtigen Sie bei der Terminwahl, wer die laufenden Aufgaben übernimmt und ob alle Teilnehmer den Unterricht vollständig besuchen können. Einzelne offene Lehrgänge können die Planung ergänzen. Eine Kontaktperson sollte die bestätigten Angaben sammeln und die Beschäftigten über Vorbereitung und mitzubringende Unterlagen informieren. Neue Nachweise gehören anschließend in die betriebliche Übersicht.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Die nötigen Unternehmensangaben und Voraussetzungen werden vor einer verbindlichen Kostenannahme geklärt.
Vorgesehene Personen und Trägerbedingungen prüfen.
Zusatzleistungen ausdrücklich im Auftrag vereinbaren.
Für die betriebliche Verwendung einer für den Führerschein absolvierten Schulung nennt die DGUV insbesondere zwei Voraussetzungen: Der Kurs liegt höchstens zwei Jahre zurück und wurde von einer ermächtigten Stelle durchgeführt. Prüfen Sie die tatsächliche Bescheinigung auf diese Grundlage. Aus dem früheren privaten Zweck allein folgt noch keine passende betriebliche Qualifizierung. Umgekehrt ist diese Einordnung keine allgemeine Zweijahresgültigkeit für den privat verwendeten Führerscheinnachweis.
Klärung
Tatsächlich vorhandene Qualifikation
Klärung
Benötigte Ausbildung oder Auffrischung
Klärung
Gebührenverfahren und eigener betrieblicher Aufwand

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Reisekosten seiner teilnehmenden Beschäftigten. Die mögliche Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren betrifft einen anderen Kostenbereich. Beziehen Sie diese Unterscheidung in Ihre Planung ein, wenn Sie einen offenen Kurs oder eine eigene Durchführung betrachten. Auch zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert eingeordnet. Eine Übernahme der Kursgebühr bedeutet nicht, dass dem Unternehmen insgesamt kein Aufwand oder keine weitere Kostenposition verbleibt.
Die neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch einen neuen Grundkurs.
Geeignete anerkannte Vorqualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
In der Regel alle zwei Jahre fortbilden.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Beide dienen unterschiedlichen Zwecken. Die gleiche Dauer rechtfertigt keinen beliebigen Austausch; die passende Kursart folgt der Qualifikation und dem tatsächlichen Bedarf der betreffenden Person.
Die DGUV sieht für reguläre betriebliche Aus- und Fortbildungen Präsenzveranstaltungen vor. Praktische Handlungen sollen geübt werden können. Reine Wissensvermittlung online oder zugesandte Unterlagen entsprechen daher nicht dieser vorgesehenen Form der Qualifizierung.
Aus der Unterrichtsform folgt keine allgemeine Zusage zur Kostenfreiheit. Berechtigte Lehrgangsgebühren richten sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigene Aufwendungen sind davon getrennt zu betrachten.
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