Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74189 Weinsberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,7 km vom Suchpunkt

5,5 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

Weinsberger Unternehmen berücksichtigen vorhandene anerkannte Qualifikationen, wenn sie Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden auswählen. Auch eine neue Benennung im Betrieb muss deshalb nicht automatisch eine erste Ausbildung bedeuten. Klären Sie den passenden Anschluss, bevor Sie einen öffentlichen Platz oder eine Inhouse-Veranstaltung bestellen.
Stellen Sie vor der Anfrage zusammen, welche Beschäftigten ausgebildet werden sollen und wer eine Fortbildung braucht. Mit diesem Bedarf lässt sich der Unterrichtsauftrag klar beschreiben.
Für Inhouse-Unterricht muss das Unternehmen geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Die Ausbildungsstelle prüft die Voraussetzungen und sagt die Durchführung zu. Einzelne Personen können auch öffentliche Kursangebote betrachten.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie seine notwendigen Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen im Angebot des Anbieters getrennt benennen.
Verantwortung
Eignung und Bereitschaft berücksichtigen
Verantwortung
Schriftliche Festhaltung empfohlen
Verantwortung
Für die Belegschaft bekannt machen
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden von der ermächtigten Ausbildungsstelle direkt mit der zuständigen BG oder Unfallkasse abgerechnet. Erfragen Sie deren notwendige Teilnehmerangaben und Voraussetzungen vor der Anmeldung. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen zum Standardumfang; zusätzlich ausdrücklich gewünschter Aufwand wird gesondert vereinbart.
Berechtigung und verlangte Unterlagen klären.
Gewünschten zusätzlichen Umfang und Betrag prüfen.
Für die betriebliche Aufgabe kann nach DGUV ein Führerscheinkurs berücksichtigt werden, wenn er nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde. Die beiden Bedingungen gehören zusammen. Sehen Sie den vorhandenen Nachweis deshalb vor einer weiteren Bestellung an. Ist eine Voraussetzung unklar, wird die Einordnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt. Andere einschlägige anerkannte Qualifikationen werden ebenfalls bei der persönlichen Kursauswahl berücksichtigt.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Beschäftigte sollen praktische Handlungen selbst versuchen können. Auch für einen Inhouse-Tag werden die gewöhnlichen Aufgaben während des Unterrichts anderweitig abgedeckt, damit der eigene Standort eine vollständige gemeinsame Lernzeit ermöglicht.
Eine gemeinsame Anfrage sollte den benötigten Unterricht benennen, statt allein eine Zahl von Personen mitzuteilen. Stellen Sie zusammen, welche passenden Lehrgänge aufgrund des vorhandenen Stands benötigt werden. Die Ausbildungsstelle kann offene Zuordnungen erläutern. Beschreiben Sie für Inhouse zusätzlich den möglichen Raum mit seiner Einrichtung und nutzbaren Fläche. Die praktische Durchführung wird anhand der tatsächlichen Bedingungen abgestimmt und anschließend für den vereinbarten Rahmen bestätigt.
Fortbildung wird in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Tatsächlich absolvierten Lehrgang festhalten.
Verhinderte Teilnahme in der Übersicht offenhalten.
Geeignete Fortbildung rechtzeitig organisieren.
Regulär umfassen beide je neun Einheiten mit 45 Minuten. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu. Halten Sie daher die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten frei und beziehen Sie bei öffentlichen Besuchen die nötigen Wege in die Planung ein.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren durch den Unfallversicherungsträger erfasst diese Positionen nicht. Berücksichtigen Sie den eigenen Aufwand deshalb bei Ihrer internen Planung der vorgesehenen Teilnahmen und der gewählten Durchführung.
Die Ausbildungsstelle kann Rücktritts- oder Stornoregelungen vereinbaren. Sie gelten für den konkreten Auftrag und werden bei offenen Fragen vorab besprochen. Unfallversicherungsträger tragen reguläre Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen; eine nicht erfolgte Teilnahme sollte daher in der weiteren Planung berücksichtigt werden.