Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59399 Olfen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

9,1 km vom Suchpunkt

Olfener Unternehmen organisieren geeignete Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden und berücksichtigen vorhandene anerkannte Qualifikation. Dazu kommen verständliche Informationen über die Hilfe im Betrieb. Ein Kurs vermittelt Kenntnisse; die tatsächlichen Personen, Einrichtungen und Kontaktangaben am eigenen Standort werden ergänzend betrieblich organisiert.
Eine Ausbildung und eine Fortbildung sind unterschiedliche Aufträge. Stellen Sie vor der Anfrage zusammen, welche Personen welche Schulung benötigen. Danach können Sie passende Termine mit der Gruppe abstimmen.
Das Unternehmen muss geeignete Räume beschreiben und die Teilnehmerzahl nennen. Lassen Sie die Durchführung von der Ausbildungsstelle bestätigen. Öffentliche Kurse können für einzelne Beschäftigte eine andere Möglichkeit bieten.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erkundigen Sie sich nach seinen notwendigen Nachweisen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen mit dem Anbieter gesondert.
Wer klärt ihn?
Ermächtigte Ausbildungsstelle
Wer klärt ihn?
Zuständige BG oder Unfallkasse
Wer klärt ihn?
Unternehmen mit seinen fachlichen Beratern
Für berechtigte reguläre Kursgebühren gilt die direkte Abrechnung durch die ermächtigte Ausbildungsstelle. Ihre BG oder Unfallkasse erläutert die erforderlichen Teilnehmerangaben und Übernahmebedingungen. Eine ausdrücklich gewünschte Zusatzleistung mit tatsächlichem weiterem Aufwand wird gesondert vereinbart und mit ihrem eigenen Betrag vor der Bestellung geprüft.
Berechtigung und verlangte Angaben vorbereiten.
Gewünschten Mehrumfang und eigene Kosten klären.
DGUV Vorschrift 1 verlangt geeignete schriftliche Hinweise zur Ersten Hilfe. Dazu gehören Angaben zu Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, zuständigem Personal sowie heranzuziehenden Ärzten und Krankenhäusern. Der Arbeitgeber hält diese Informationen aktuell. Prüfen Sie nach personellen oder örtlichen Änderungen, ob die Angaben noch passen. Ein zusätzlicher Kursbesuch allein aktualisiert keine betriebliche Information; dafür muss die Organisation am Standort selbst fortgeführt werden.
Notwendige Unterrichtsmittel und Teilnehmerunterlagen gehören zum regulären Lehrgang. Davon zu unterscheiden sind die Mittel zur Ersten Hilfe im Betrieb. Für diese verlangt DGUV Vorschrift 1 unter anderem schnelle Erreichbarkeit, leichte Zugänglichkeit und rechtzeitige Ergänzung oder Erneuerung. Der Arbeitgeber stellt sie entsprechend den betrieblichen Verhältnissen bereit. Die Organisation des Unterrichts und die Ausstattung des eigenen Standorts sind somit unterschiedliche Aufgaben, die beide vorbereitet werden müssen.
Die praktischen Übungen benötigen geeignete Bedingungen.
Passende Kursart und Personenzahl nennen.
Raum mit Einrichtung und Fläche vorstellen.
Gewöhnliche Tätigkeiten während des Unterrichts abdecken.
Eine neue Benennung ist nicht automatisch der erste Qualifikationserwerb. Berücksichtigen Sie vorhandene einschlägige Nachweise der Person und lassen Sie unklare Voraussetzungen einordnen. Für die weitere Übersicht wird der tatsächliche Abschluss festgehalten; Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Das entspricht 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich. Berücksichtigen Sie die vollständigen vereinbarten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die Wege, wenn Sie die Personen einplanen.
Die DGUV nennt keine Formvorschriften für die Bestellung, empfiehlt jedoch eine schriftliche Festhaltung. Die Auswahl geeigneter Personen ist Sache des Unternehmens. Besprechen Sie die vorgesehene Tätigkeit mit den Beschäftigten und sorgen Sie dafür, dass die tatsächlichen Zuständigkeiten im Betrieb bekannt sind.
Betriebsarzt oder Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit können zur Organisation der Ersten Hilfe beraten. Bei konkreten Fragen kommt die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers hinzu. Die Ausbildungsstelle erläutert dagegen die Bedingungen der Schulung und hilft bei der Auswahl des passenden Lehrgangs.