Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48727 Billerbeck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

Zur betrieblichen Ersten Hilfe gehören erreichbare Möglichkeiten zum Hilferuf und ein passender Materialbestand. Billerbecker Unternehmen beziehen beides auf die tatsächlichen Arbeitsorte. Die DGUV beschreibt dafür allgemeine Grundlagen; die konkrete Ausstattung folgt den betrieblichen Bedingungen und wird den Beschäftigten mit ihrem örtlichen Bezug erläutert.
Ein Billerbecker Team hat für eine Schulung mehrere mögliche Tage gesammelt. Fragen Sie die Schule, welche davon zur benötigten Ausbildung oder Fortbildung angeboten werden können. Erst mit der Bestätigung wird aus einer Wunschliste eine konkrete Teilnahmeplanung.
Bei Inhouse-Unterricht muss auch der vorgesehene Raum am gewählten Tag verfügbar sein. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie vor der verbindlichen Zusage nach zusätzlichen Leistungen und möglichen weiteren Kosten.
Hilferuf und Material werden nach ihrer Funktion betrachtet.
Die schnelle Alarmierung notwendiger Hilfe berücksichtigen.
Die vorgesehene Ausstattung zuordnen.
Die tatsächlichen Bedingungen erläutern.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV unterscheidet kleine Verbandkästen nach DIN 13157 und große nach DIN 13169. Zwei kleine Kästen können einen großen ersetzen. Welche Ausstattung benötigt wird, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung mit Beschäftigtenzahl, Gefahren und räumlicher Struktur. Bei der Erläuterung des Materialbestands wird deshalb sowohl der vorgesehene Kastentyp als auch die betriebliche Grundlage berücksichtigt; die Typbezeichnung allein nennt noch nicht den gesamten örtlichen Bedarf.
Ein Telefon mit Angaben zu den Notrufnummern genügt nach den DGUV-Hinweisen häufig als Meldeeinrichtung. Die betriebliche Unterweisung behandelt dazu, wo und wie der Notruf abgesetzt wird. Beschäftigte benötigen also neben der vorhandenen Einrichtung die örtliche Information über ihre Nutzung. Erläutern Sie diese Angaben im Zusammenhang mit den tatsächlichen Arbeitsorten, damit der vorgesehene Hilferuf zur bekannten betrieblichen Orientierung gehört.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Meldeeinrichtung | Die Möglichkeit zum Herbeirufen von Hilfe |
| Kastentyp | Kleiner oder großer Verbandkasten |
| Bedarfsgrundlage | Die tatsächlichen betrieblichen Gefährdungen und Räume |
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden nach den DGUV-Hinweisen vom Arbeitgeber getragen.
Die Übernahmebedingungen des eigenen Trägers erfragen.
Personal- und Fahrtkosten in der betrieblichen Planung berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die gleiche Anzahl der Einheiten macht die beiden Lehrgangsarten nicht zu einem gemeinsamen Kurs.
Als übliche Lehrgangsgröße werden zehn bis fünfzehn Teilnehmende genannt. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig möglich. Die Zahl beschreibt die Unterrichtsgruppe, nicht die erforderliche Ersthelferzahl im Betrieb.
Die DGUV nennt fünf Jahre als Aufbewahrungsdauer dieser betrieblichen Aufzeichnungen. Die Frist betrifft dokumentierte Hilfeleistungen und beschreibt weder die Gültigkeit einer Teilnahmebescheinigung noch den üblichen Abstand zur nächsten Fortbildung.