Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 02899 Ostritz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,2 km vom Suchpunkt

16,6 km vom Suchpunkt

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Ostritz · Sachsen
Ostritzer Betriebe wählen den passenden Lehrgang nach den tatsächlichen Qualifikationsvoraussetzungen der vorgesehenen Personen. Geeignete anerkannte Vorbildung ist einzubeziehen. Eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle; Fortbildung ist für die laufende Qualifizierung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.

Ein Ostritzer Unternehmen hat einen Schulungstermin bestätigt bekommen und informiert nun die Beschäftigten. Verwenden Sie die konkrete Unterrichtsanschrift und den vereinbarten Beginn aus der Bestätigung. Die allgemeine Kontaktadresse einer Schule ist nicht zwangsläufig der Veranstaltungsraum.
Bei einem Inhouse-Kurs werden auch der abgestimmte Raum und die Person für den Zugang genannt. Der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung sollte bereits geklärt sein. Fehlende Arbeitgeberangaben für Anmeldung oder Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ergänzt. Änderungen an der Teilnahme gehen direkt an den Anbieter, damit die internen Angaben verbindlich bleiben.
Für die Kurswahl zählen die tatsächlichen Personen und Nachweise.
Geeignete anerkannte Qualifikationen prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
Anforderungen des Trägers feststellen.
Bedeutung
Voraussetzungen der Person
Bedeutung
Absolvierte Schulung
Bedeutung
Betriebliche Zuordnung der Aufgabe
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert den absolvierten Lehrgang. Wer die Ersthelferaufgabe im Unternehmen übernimmt, wird daneben betrieblich bestimmt. Nach den DGUV-Hinweisen ist für diese Bestellung keine besondere Form vorgeschrieben, eine schriftliche Bestellung wird empfohlen. Halten Sie deshalb die Zuordnung der Aufgabe nachvollziehbar fest. Eine frühere Anmeldeliste ist kein verlässlicher Ersatz für die aktuelle Information, wenn sich die tatsächlich vorgesehenen Personen im Betrieb geändert haben.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Klären Sie vor der Buchung dessen Voraussetzungen für die tatsächliche Teilnahme sowie gegebenenfalls erforderliche vorherige Anträge.
Die konkrete Teilnahme nach den Vorgaben prüfen.
Erforderliche Unternehmens- und Personendaten bereitstellen.
Für reguläre betriebliche DGUV-Lehrgänge in einer Fremdsprache nennt die DGUV einen genehmigten Leitfaden als Voraussetzung. Mehrsprachige Durchführung ist nicht vorgesehen; die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Fragen Sie nach dem tatsächlich angebotenen Lehrgang und seinen Bedingungen. Diese Anforderungen sind auf die betriebliche DGUV-Qualifizierung bezogen. Sie bestätigen weder eine örtlich verfügbare Sprache noch eine allgemeine Regel für sämtliche privaten Führerscheinkurse.
Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit Übungen nicht.
In Zweifelsfällen sieht die DGUV diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Beide regulären Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten. Die passende Auswahl richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den Voraussetzungen der Person; ein allgemeiner Ausschluss einer Ausbildung anstelle von Fortbildung gilt nicht.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Betrachten Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise der betreffenden Person und klären Sie die benötigte Qualifizierung, bevor sie bei der ermächtigten Ausbildungsstelle angemeldet wird.
Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Auch wenn die Ausbildungsstelle die Schulungsgebühr direkt mit dem Träger abrechnet, bleiben solche betrieblichen Aufwendungen für die tatsächliche Teilnahme zu berücksichtigen.