Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48653 Coesfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,9 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

Coesfelder Unternehmen wählen Aus- oder Fortbildung nach der anerkannten Vorbildung ihrer Beschäftigten. Geeignete öffentliche Lehrgänge und vereinbarter Inhouse-Unterricht können den Bedarf abdecken. Die tatsächlichen Personen brauchen passende Lernbedingungen und vollständige Teilnahme. Klären Sie die mögliche direkte Gebührenabrechnung vorab nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Eine gemeinsame Fortbildung sollte zu den betrieblichen Abläufen passen. Erfassen Sie im Coesfelder Unternehmen zunächst, welche Personen teilnehmen sollen und ob Ausbildung oder Fortbildung gebraucht wird. Stimmen Sie mögliche Tage intern ab.
Öffentliche Kurse und Inhouse-Anfragen haben unterschiedliche organisatorische Voraussetzungen. Für Unterricht am Standort müssen Raum und Gruppe von der Ausbildungsstelle bestätigt werden. Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Klären Sie seine Formulare und lassen Sie etwaige Zusatzkosten ausdrücklich benennen.
Die tatsächliche Durchführung wird konkret bestätigt.
Personenangaben und Unterlagen intern zusammenführen.
Die Gruppe für die komplette Veranstaltung freistellen.
Angeleitete Aufgaben mit Kolleginnen und Kollegen gemeinsam bearbeiten.

Die Belegschaft braucht Informationen zu benannten Ersthelfenden und örtlichen Hilfewegen. Diese konkreten Kontaktwege werden durch den allgemeinen Kurs nicht automatisch vermittelt. Halten Sie sie neben den Qualifikationsdaten auch bei organisatorischen Änderungen aktuell.
| Aspekt | Grundlage | Planung |
|---|---|---|
| Lehrgang | Anerkannte Vorbildung | Passende Kursart |
| Durchführung | Personen und Bedingungen | Öffentlich oder Inhouse |
| Gebühren | Träger und Umfang | Unterlagen und Positionen |
Eine Inhouse-Anfrage beschreibt Gruppe, Raumfläche und Einrichtung. Die Ausbildungsstelle klärt geeignete Bedingungen für praktische Aufgaben. Halten Sie den ganzen Unterricht frei von anderen Arbeitsaufträgen für die Teilnehmenden. Fragen aus ihren Tätigkeiten können Beispiele verständlicher machen; die Lehrkraft übernimmt die fachliche Begleitung. Zusätzliche Spezialtrainings werden ausdrücklich mit eigenem Inhalt und Umfang vereinbart, nicht allein aus der Durchführung im Betrieb abgeleitet.
Prüfen Sie bei neuen Ersthelferaufgaben erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorkenntnisse. Qualifizierte Personen benötigen passende Fortbildung, in der Regel alle zwei Jahre. Beide regulären Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen. Führen Sie tatsächlich absolvierte Schulungen mit Datum. Damit wird die nächste Planung personenbezogen und nachvollziehbar, statt nur eine Sammlung unverbindlicher Reservierungen zu bleiben.
Bei der Kostenklärung sollte der Betrieb sagen können, welchem Unfallversicherungsträger die vorgesehenen Personen zugeordnet sind. Fragen Sie dort nach den Übernahmebedingungen und geben Sie die verlangten Angaben an die ermächtigte Schule. Nur berechtigte reguläre Gebühren werden auf diesem Weg direkt abgerechnet; den restlichen vereinbarten Auftragsumfang prüfen Sie gesondert.
Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und erforderliche Unterlagen feststellen.
Regulären Unterricht und zusätzlich bestellte Leistungen vorab zuordnen.
Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann den jeweiligen Bedarf abdecken. Prüfen Sie Kursart und tatsächliche Verfügbarkeit der Person. Die Organisation einer eigenen Gruppe bleibt möglich, muss aber nicht jede individuelle Teilnahme auf einen späteren gemeinsamen Tag verschieben.
Die Schule muss auch die tatsächlich nutzbare Fläche und Einrichtung beurteilen können. Praktische Aufgaben brauchen geeignete Bedingungen für die Gruppe. Beschreiben Sie diese Angaben konkret, damit die Durchführung vor der verbindlichen Vereinbarung nachvollziehbar abgestimmt werden kann.
Zu neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten kommen Pausen hinzu; bei externem Unterricht außerdem Wege. Verwenden Sie den bestätigten Veranstaltungszeitraum im Arbeitsplan. Die Teilnehmenden sollen Erklärungen und praktische Aufgaben gemeinsam wahrnehmen können, ohne den Kurs für andere Aufträge verlassen zu müssen.