Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71679 Asperg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,1 km vom Suchpunkt

2,2 km vom Suchpunkt

2,7 km vom Suchpunkt

3,7 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

Asperg · Baden-Württemberg
Im Asperger Unternehmen werden die vorgesehenen Ersthelfenden durch den Unternehmer benannt. Für die Schulung wird außerdem zwischen Ausbildung und Fortbildung unterschieden. Beide Fragen brauchen eine eigene Entscheidung: Die betriebliche Funktion wird zugeordnet, die Lehrgangsart passend für die einzelnen Personen vereinbart.

Wenn Ihr Asperger Unternehmen mehrere Personen schulen lassen möchte, bündeln Sie den Kontakt zur Ausbildungsstelle. Eine Ansprechperson kann Informationen über Teilnehmer und bisherige Bescheinigungen sammeln. So lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend zum Bedarf anfragen.
Für eine Inhouse-Gruppe kommen geeignete Räume und die gemeinsame freie Lernzeit hinzu. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart und vom Anbieter bestätigt. Einzelne offene Kurse können ebenso infrage kommen. Prüfen Sie vor der Anmeldung die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule folgt dessen Verfahren. Geben Sie die bestätigten Kursinformationen an die Beschäftigten weiter und lassen Sie benötigte Unterlagen rechtzeitig vorbereiten, damit der betriebliche Auftrag eindeutig bleibt.
Für Ihre Vorbereitung.
Vorgesehene Ersthelfende benennen.
Ausbildung und Fortbildung unterscheiden.
Passende gemeinsame Durchführung vereinbaren.
Die Auswahl und Benennung der Ersthelfenden liegen beim Unternehmer. Nach den DGUV-Hinweisen ist für die Benennung keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Besprechen Sie mit den vorgesehenen Beschäftigten, dass sie die Aufgabe im Betrieb übernehmen sollen. Damit steht neben der absolvierten Qualifizierung auch die betriebliche Entscheidung fest. Eine vorhandene Bescheinigung ist für sich noch keine solche persönliche Zuordnung der Funktion.
Erforderliche Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Gebührenrahmen. Werden daneben weitere Leistungen bestellt, müssen deren Umfang und zusätzliche Vergütung ausdrücklich vereinbart werden. Lesen Sie bei Ihrem Auftrag, auf welchen Bestandteil sich eine Position bezieht.
Materialien, Unterlagen und Bescheinigung berücksichtigen.
Zusätzliche Leistung und Vergütung vereinbaren.
Eine Anfrage aus demselben Unternehmen kann unterschiedliche Lehrgangsarten betreffen. Fortbildungsteilnehmende dürfen nach dem DGUV-Grundsatz nicht in einen Ausbildungslehrgang integriert werden. Gleiche reguläre Unterrichtsdauer bedeutet deshalb nicht gleiche Durchführung für alle. Beschreiben Sie den tatsächlichen Bedarf je Lehrgangsart. Für eine gewünschte Inhouse-Veranstaltung wird die passende Gruppe mit der Ausbildungsstelle vereinbart, statt sämtliche interessierten Personen automatisch in einen Kurs einzuteilen.
Ihre Prüfung
Ersthelferfunktion im Unternehmen zuordnen
Ihre Prüfung
Passende Qualifizierung organisieren
Ihre Prüfung
Hilfe am konkreten Arbeitsort verständlich machen

Am Arbeitsort werden verständliche Hinweise zu Notruf, Ausstattung und Ersthelfenden benötigt. Die DGUV Vorschrift 1 sieht entsprechende schriftliche Informationen vor. Berücksichtigen Sie diese örtliche Bekanntgabe zusätzlich zur Benennung und zur Organisation der Lehrgänge.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Der vollständige vereinbarte Ablauf ist die Grundlage für die betriebliche Planung der betreffenden Personen.
Reguläre betriebliche Lehrgänge verlangen Präsenz mit praktischen Aufgaben. Reine Online-Wissensvermittlung genügt dafür nicht. Das Unternehmen plant die vorgesehenen Personen deshalb für die persönliche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang ein.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Maßgeblich für die Planung sind die tatsächlich absolvierten Lehrgänge und anerkannten vorhandenen Qualifikationen. Besprechen Sie den geeigneten nächsten Besuch mit der Ausbildungsstelle.