Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79336 Herbolzheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,0 km vom Suchpunkt

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Herbolzheim · Baden-Württemberg
Der DGUV-Grundsatz unterscheidet bei praktischen Inhalten der Ausbildung Teilnehmerübungen und Demonstrationen. Herbolzheimer Betriebe können etwa die Kontrolle der Atemfunktion und das Thema Fremdkörper in den Atemwegen den jeweiligen Lernformen zuordnen. Zu den vorgesehenen Unterrichtsmitteln gehören außerdem Warnweste und Warndreieck als Materialien des Ausbildungsrahmens.

Ein Herbolzheimer Betrieb möchte eine Schulung für Beschäftigte aus mehreren Stadtteilen organisieren. Sammeln Sie intern mögliche Tage und den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Die Schule kann mit einer abgestimmten Anfrage konkrete Lehrgänge vorschlagen.
Für Inhouse-Unterricht wird ein bestimmter Standort mit nutzbarem Raum benannt. Einzelne offene Plätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberangaben zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten gehören vor einer verbindlichen Zusage zum tatsächlichen Angebot geklärt, damit der Unterricht zuverlässig eingeplant werden kann.
Unter den erforderlichen Demonstrations- und Übungsmaterialien nennt der DGUV-Grundsatz auch eine Warnweste und ein Warndreieck je Lehrgang. Die Aufzählung umfasst damit Materialien mit Bezug zum Straßenverkehr neben den medizinischen Übungsgeräten und Verbandmitteln. Die genannten Gegenstände werden als Unterrichtsmittel gelesen. Sie gehören zur beschriebenen Ausstattung des Lehrgangs und helfen, den praktischen Bezug des Ausbildungsrahmens nachzuvollziehen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Feststellen der Atemfunktion | Teilnehmerübung im Lehrgang |
| Fremdkörper in den Atemwegen | Thema einer Demonstration |
| Warnweste und Warndreieck | Vorgesehene Unterrichtsmittel |
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmevoraussetzungen des eigenen Trägers erfragen.
Die Personal- und Fahrtkosten der tatsächlichen Teilnahme berücksichtigen.
In der praktischen Ausbildungsübersicht ist das Feststellen der Atemfunktion als Teilnehmerübung beschrieben. Das Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen ist dagegen als Demonstration aufgeführt. Die Angaben unterscheiden damit zwei Themen und ihre vorgesehene Vermittlungsform. Beim Lesen der Übersicht wird erkennbar, wo die Lernenden selbst praktisch tätig werden und wo die Lehrkraft vorführt. Die Aussage erläutert die Gestaltung des Unterrichts.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Die Angaben betreffen unterschiedliche Teile des Lehrgangs.
Die bezeichnete Teilnehmerübung einordnen.
Das Thema der Demonstration erkennen.
Warnweste und Warndreieck als Lehrmittel zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz sieht für die Aufzeichnungen der Ausbildungsstelle fünf Jahre vor. Sie sind auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers vorzulegen. Die Angaben beziehen sich auf durchgeführte Lehrgänge und deren Dokumentation bei der Schule.
Eine Anerkennung für Fahrerlaubnis-Schulungen bedeutet noch keine Ermächtigung durch die Unfallversicherungsträger. Für die betriebliche Ersthelferqualifizierung wird eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt; die beiden Berechtigungen werden nach ihrem jeweiligen Zweck betrachtet.
Dazu gehören unter anderem qualifizierte Lehrkräfte, ärztliche Aufsicht, Räume, Lehr- und Übungsmaterial, Teilnehmerinformationen sowie Bescheinigungen. Die Aufzählung beschreibt den regulären Leistungsrahmen der Ausbildung und dient der sachlichen Einordnung der Lehrgangsgebühren.
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