Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32816 Schieder-Schwalenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Schieder-Schwalenberg · Nordrhein-Westfalen
Für betriebliche Ersthelfer werden geeignete Kenntnisse und praktische Fähigkeiten benötigt. Unternehmen in Schieder-Schwalenberg können Ausbildung oder Fortbildung nach dem tatsächlichen Qualifizierungsbedarf organisieren. Eine Inhouse-Schulung wird gesondert vereinbart; das Lernen der Gruppe und die regelmäßige betriebliche Information bleiben dabei unterscheidbare Aufgaben.

Eine Schulungsanfrage trägt die Anschrift der Firmenverwaltung, der Inhouse-Kurs soll aber in einer anderen Betriebsstätte stattfinden. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Veranstaltungsort in Schieder-Schwalenberg. Sie benötigt diesen Ort für die Abstimmung der räumlichen Bedingungen und der Anreise.
Ordnen Sie dem Termin auch einen Ansprechpartner am Unterrichtsgebäude zu. Rechnungs- oder Korrespondenzanschriften können davon abweichen und sollten entsprechend bezeichnet sein. Für die vorgesehene Ausbildung oder Fortbildung erhalten die Beschäftigten anschließend die bestätigte Kursadresse. Eine frühere Mail-Signatur oder ein allgemeiner Briefkopf ist keine ausreichende Einladung zum richtigen Betriebsstandort.
Mindestens jährlich sind alle Betriebsangehörigen zu den Erste-Hilfe-Einrichtungen und zum Verhalten bei Unfällen zu unterweisen. Die Informationen beziehen sich auf die tatsächliche betriebliche Organisation. Wer im Unternehmen in Schieder-Schwalenberg Hilfe benötigt, soll die dort geltenden Wege kennen. Die Ersthelferqualifizierung ist ein anderer Baustein und richtet sich an die hierfür vorgesehenen Personen. Beide Aufgaben werden deshalb bei der betrieblichen Vorbereitung berücksichtigt, ohne sie als identischen Unterricht zu behandeln.
Die Organisation betrifft verschiedene Personengruppen.
Die passende Aus- oder Fortbildung erhalten.
Regelmäßig über die betriebliche Erste Hilfe informiert sein.
Die örtlichen Hilfewege verständlich machen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Berechtigung und das Abrechnungsverfahren richten sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Gesonderte Zusatzleistungen brauchen eine eigene ausdrückliche Vereinbarung.
Die passende BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die erforderlichen Angaben mit der ermächtigten Schule abstimmen.
Der reguläre Rahmen umfasst verschiedene Gegenstände: etwa Verletzungen und Wunden, die Kontrolle von Bewusstsein und Atmung sowie akute Erkrankungen. Diese Themen werden im Unterricht mit praktischen Aufgaben bearbeitet. Für den Betrieb ist eine solche Übersicht hilfreich, um die Ausrichtung der Schulung zu verstehen. Sie beschreibt grundlegende Erste Hilfe und damit mehr als eine einzelne betriebliche Tätigkeit. Konkrete Lernfragen können in der dafür vorgesehenen Anleitung aufgegriffen werden.

Ein gemeinsamer Lehrgang kann Rückfragen zu den behandelten Themen zusammenführen. Eigene praktische Aufgaben helfen den einzelnen Beschäftigten, Erklärungen nachzuvollziehen und ihr Verständnis zu prüfen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Lehrgang | Die Qualifizierung vorgesehener Ersthelfer |
| Unterweisung | Die regelmäßige Information der Betriebsangehörigen |
| Betriebliche Organisation | Die tatsächlichen örtlichen Hilfewege |
Vorhandene anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden. Eine neue Benennung allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Maßgeblich sind der tatsächliche Ausbildungsstand und der bestehende Fortbildungsbedarf der für die Aufgabe vorgesehenen Person.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen. Auch mit Ausbildungshelfer darf die Zahl zwanzig nicht überschritten werden. Für von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Berechtigte Kursgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung ordnet die DGUV dem Arbeitgeber zu. Diese Aufwendungen sind durch eine mögliche Gebührenübernahme nicht automatisch abgedeckt.
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