Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55116 Mainz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

0,9 km vom Suchpunkt

1,3 km vom Suchpunkt

2,0 km vom Suchpunkt

3,5 km vom Suchpunkt

3,7 km vom Suchpunkt

Für Mainzer Arbeitgeber gehört zur Planung mehr als der nächste freie Kurstermin. Neue Ersthelfende benötigen eine Ausbildung, bereits qualifizierte Personen eine rechtzeitige Fortbildung. Ein Inhouse-Auftrag kann die gemeinsame Teilnahme erleichtern; öffentliche Plätze bleiben eine weitere Möglichkeit. Kurswahl und Kostenklärung richten sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf.
Für einen Mainzer Betrieb ist ein gemeinsamer Schulungstag auch ein Eingriff in die tägliche Besetzung. Sprechen Sie deshalb zuerst intern über mögliche Termine und die Teilnehmenden. Eine passende Inhouse-Anfrage entsteht aus diesem abgestimmten Bedarf, nicht allein aus einer verfügbaren Raumanschrift.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, ob eine Aus- oder Fortbildung benötigt wird, wie groß die Gruppe ist und wo der Unterricht stattfinden soll. Lassen Sie Raum und Termin bestätigen. Wenn direkte Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger vorgesehen ist, müssen die Teilnahmeberechtigung und dessen Unterlagen vorher geklärt sein. Mögliche Zusatzkosten gehören ausdrücklich ins Angebot.
Beginnen Sie mit den Personen, die im Betrieb die Ersthelferaufgabe übernehmen sollen. Halten Sie fest, welche Ausbildung bereits vorliegt und wann eine Fortbildung ansteht. Für die betrieblichen Lehrgänge nennt die DGUV jeweils neun Unterrichtseinheiten; zur Erhaltung der Qualifikation ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Gerade bei Neueintritten oder personellen Veränderungen hilft die Unterscheidung zwischen Erstausbildung und Anschlusslehrgang. Stimmen Sie unklare vorhandene Nachweise mit der Ausbildungsstelle ab. Nach dem Kurs gehört auch die betriebliche Benennung zu den Aufgaben des Arbeitgebers; die Kursteilnahme ersetzt diesen organisatorischen Schritt nicht.
Beispiel für den Inhalt
Erstmals ausbilden oder Fortbildung
Zweck
Richtige Lehrgangszuordnung
Beispiel für den Inhalt
Gruppe, Ort und möglicher Zeitraum
Zweck
Abgestimmtes Kursangebot
Beispiel für den Inhalt
Zuständiger Träger und vorgesehene Personen
Zweck
Vorbereitete Unterlagen
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet über die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Informieren Sie sich vor der Teilnahme über deren Verfahren. Beim Inhouse-Angebot klären Sie zusätzlich, ob weitere vereinbarte Leistungen berechnet werden. Die mögliche direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule ist kein pauschales Versprechen vollständiger Kostenfreiheit.
Benötigte Angaben, Unterlagen und gegebenenfalls vorherige Anträge für die geplanten Personen klären.
Kursgebühren und weitere Positionen im Angebot nachvollziehen und offene Fragen vor der Beauftragung klären.
Für einen Inhouse-Kurs können Sie Situationen aus den tatsächlichen Tätigkeiten Ihrer Gruppe schildern. Es geht um passende Übungsbezüge innerhalb des vollständigen Lehrgangs. Eine Schule kann damit besser verstehen, welche Fragen die Beschäftigten mitbringen; einen medizinischen Spezialauftrag müssen Sie davon ausdrücklich unterscheiden.
Ob der Unterricht in Ihren Räumen oder an einem anderen Ort stattfindet, wird mit dem Anbieter vereinbart. Auch für Gruppen aus Bretzenheim, Mombach oder Weisenau ist ein gemeinsamer Treffpunkt nur dann hilfreich, wenn die Personen für die gesamte Kurszeit verfügbar sind.
Die Ausbildung ist die Grundlage; die betriebliche Organisation schließt daran an.
Die erhaltenen Nachweise werden den tatsächlich geschulten Beschäftigten zugeordnet. Eine bloße Buchung ist noch kein Teilnahmenachweis.
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Personen für ihre betriebliche Ersthelferfunktion. Kursunterlagen und interne Zuständigkeit gehören zusammen.
Nehmen Sie den nächsten Qualifikationsbedarf in die Übersicht auf. Personalwechsel oder veränderte Verfügbarkeiten können eine erneute Abstimmung nötig machen.

Eine geschlossene Veranstaltung kann gemeinsames Üben ermöglichen. Mehrere öffentliche Termine können dagegen helfen, Abwesenheiten zu verteilen. Entscheiden Sie für Ihren Mainzer Betrieb anhand der tatsächlich vorgesehenen Personen und des Unterrichtsangebots. Eine allgemeine Mindestgröße für einen eigenen Kurs lässt sich daraus nicht ableiten; sie gehört in das konkrete Angebot.
Ein eigener Firmenkurs ist eine mögliche Durchführung, keine allgemeine Voraussetzung für die Ausbildung. Für einzelne Beschäftigte können öffentlich angebotene Lehrgänge passen. Prüfen Sie den konkreten Qualifikationsbedarf und vergleichen Sie dann die bestätigten Möglichkeiten, statt erst eine eigene große Gruppe zusammenstellen zu wollen.
Die beiden Bezeichnungen können unterschiedliche Aufträge meinen. Ein Training für medizinisch qualifizierte Teams sollte deshalb ausdrücklich mit Zielgruppe und Lernziel angefragt werden. Für die reguläre betriebliche Ersthelferfunktion wählen Sie den dafür vorgesehenen Lehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Beschreiben Sie der Schule die vorgesehene Fläche, die Teilnehmerzahl und die Bedingungen für praktische Übungen. Lassen Sie die Eignung für den konkreten Kurs bestätigen. Ein freier Besprechungsraum ist allein durch seine Verfügbarkeit noch kein abgestimmter Unterrichtsort.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.