Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65479 Raunheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

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Raunheim · Hessen
Eine passende Ausbildung oder Fortbildung wird mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt. Raunheimer Betriebe können geeignete öffentliche Teilnahmen oder einen eigenen Inhouse-Lehrgang vereinbaren. Neben dem Kursbesuch gehört die laufende Organisation der Ersten Hilfe am Arbeitsort zur betrieblichen Vorbereitung.

Die Abteilung hat einen Termin im Kalender vorgemerkt und den Raum intern blockiert. Für den Raunheimer Betrieb ist damit noch kein Inhouse-Lehrgang bei einer Ausbildungsstelle gebucht. Fragen Sie den gewünschten Unterricht an und lassen Sie Termin sowie Bedingungen ausdrücklich bestätigen.
Der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf gehört dabei zur Abstimmung. Nach einer verbindlichen Rückmeldung werden die Teilnehmenden mit den aktuellen Angaben eingeladen. Für öffentliche Lehrgänge braucht es entsprechend bestätigte Anmeldungen. Bewahren Sie die Rückmeldung der Schule so auf, dass eine spätere interne Rückfrage nicht allein auf eine unverbindliche Kalendervormerkung oder ein noch offenes Angebot verweist.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

BG oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen fest. Erfragen Sie die Berechtigung für die vorgesehenen Personen und die verlangten Arbeitgeberangaben. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten trägt der Betrieb als eigene Aufwendungen.
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen klären.
Den Abrechnungsweg für die Teilnahme abstimmen.
Für die Aufzeichnung einer Hilfeleistung nennt die DGUV Angaben zur verletzten oder erkrankten Person, zu Zeitpunkt, Ort und Hergang sowie Art und Umfang des Gesundheitsschadens. Hinzu kommen Zeugen, die geleistete Hilfe und der Name der helfenden Person. Bereiten Sie den vorgesehenen Dokumentationsweg so vor, dass diese Angaben nachvollziehbar erfasst und vertraulich behandelt werden können.
Die konkreten Unterrichtsbedingungen werden mit der Schule geklärt.
Lehrgangsbedarf und Personenzahl nennen.
Praktische Arbeit ermöglichen.
Vollständige Freistellung vorsehen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Kurszuordnung berücksichtigt; eine neue Benennung allein erfordert keine erneute Grundausbildung.
Worauf achten?
Tatsächlich besuchte Schulungen festhalten
Worauf achten?
Die betriebliche Aufgabe zuordnen
Worauf achten?
Ansprechpersonen für die Belegschaft bekannt machen
Art und Menge des Erste-Hilfe-Materials richten sich laut DGUV unter anderem nach Beschäftigtenzahl und betrieblichen Gefährdungen; auch räumliche Bedingungen spielen eine Rolle. Ändern sich diese Voraussetzungen, beziehen Sie die Ausstattung in die betriebliche Betrachtung ein. Die Zahl gebuchter Kursplätze allein beschreibt den Materialbedarf nicht. Für die Organisation ist die tatsächliche Situation am Arbeitsort maßgeblich.
Neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten sind für Ausbildung und Fortbildung vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Verwenden Sie den vollständigen bestätigten Ablauf für die Freistellung und weitere Absprachen zu den Teilnahmen.
Die DGUV fordert Präsenzunterricht für betriebliche Ausbildung und Fortbildung. Ein ausschließlich digitales Angebot ersetzt diese Lehrgänge nicht. Die praktische Mitarbeit muss für die vorgesehenen Beschäftigten persönlich im entsprechenden Unterricht möglich sein.
Die regulären Gebühren enthalten unter anderem Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen. Zusätzliche tatsächliche Aufwendungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Lassen Sie deren Umfang vor der Beauftragung beschreiben und die Berechnung erläutern.