Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71691 Freiberg am Neckar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

3,9 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

Nicht jede vorgesehene Person beginnt ohne Vorkenntnisse. Freiberger Unternehmen klären den passenden Lehrgang anhand anerkannter vorhandener Qualifikationen mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Danach werden geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine Inhouse-Schulung für die tatsächlich benötigte Gruppe vorbereitet.
Ein Betrieb wird über eine zentrale Stelle angemeldet, die den Standort nicht aus dem Alltag kennt. Schreiben Sie Freiberg am Neckar deshalb vollständig in die Anfrage und geben Sie für einen gewünschten Inhouse-Termin die tatsächliche Veranstaltungsanschrift an. Die Bestelladresse muss nicht zugleich der Unterrichtsort sein.
Die Ausbildungsstelle klärt die organisatorischen Bedingungen und den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Gruppe. Nach der Bestätigung werden dieselben Ortsangaben an die Beschäftigten weitergegeben. Für öffentliche Lehrgänge ist die jeweilige Kursanschrift maßgeblich. Eine eindeutige Bezeichnung verhindert, dass interne Kurzformen oder andere gleichnamige Orte die Planung unbeabsichtigt verändern.
Für die Ersthelferqualifikation können neben bisherigen Erste-Hilfe-Lehrgängen auch anerkannte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder abgeschlossene Ausbildungen in Gesundheitsberufen relevant sein. Maßgeblich sind die tatsächlich vorhandene Qualifikation und ihre Voraussetzungen. Stellen Sie die vorhandenen Nachweise für eine fachliche Rückfrage bereit. Eine neue Benennung im Unternehmen verlangt allein keine erneute Grundausbildung; der passende weitere Schulungsbedarf wird gezielt geklärt.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden in Präsenz durchgeführt. Ein reines Online-Angebot ersetzt diese Lehrgänge nicht. Die Beschäftigten benötigen die vollständige Zeit für die persönliche Mitarbeit.
Die Ausbildungsstelle klärt die Unterrichtsbedingungen.
Zahl und benötigten Lehrgang angeben.
Fläche für Erklärungen und Übungen abstimmen.
Die örtliche Organisation erreichbar halten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen und das Verfahren. Klären Sie die Berechtigung für die vorgesehenen Teilnahmen und die nötigen Arbeitgeberangaben. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden nach ihrem Umfang gesondert abgestimmt.
Benötigte Unterlagen und Verfahren erfragen.
Abrechnung für den konkreten Lehrgang klären.
Die Entgeltfortzahlung während des Lehrgangs und gegebenenfalls Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Werden mehrere Personen geschult, betrachten Sie diese Aufwendungen für die tatsächlich geplanten Teilnahmen. Eine mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühren beantwortet die Frage nach diesen eigenen Kosten nicht. Mit den bestätigten Veranstaltungszeiten und den vorgesehenen Wegen können die zuständigen betrieblichen Stellen ihre Planung konkretisieren.
Worauf achten?
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen
Worauf achten?
Öffentliche Teilnahme oder eigene Schulung klären
Worauf achten?
Tatsächlich absolvierte Lehrgänge festhalten

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Berücksichtigen Sie die vorhandenen anerkannten Nachweise bei der Kurszuordnung. Die nächste Schulung wird mit der Ausbildungsstelle nach dem tatsächlichen Stand vorbereitet.
Beide regulären Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die bestätigten Anfangs- und Endzeiten dienen als Grundlage für die vollständige Freistellung der vorgesehenen Beschäftigten.
Der Arbeitgeber bestimmt die betrieblichen Ersthelfer; eine schriftliche Benennung ist nach der DGUV empfehlenswert. Die Beschäftigten sollen ihre Ansprechpersonen kennen. Die Information darüber wird deshalb im Betrieb zusätzlich zur Qualifizierung organisiert.
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