Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73277 Owen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,4 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

Owener Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung passend zu den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Die Qualifizierung und die Benennung zur betrieblichen Aufgabe sind zu unterscheiden. Ein offener Lehrgang oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung kann organisatorisch passen. Berechtigte Gebühren werden nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers eingeordnet.
Kann Ihr Owener Unternehmen alle vorgesehenen Mitarbeiter für einen vollständigen Lehrgang freihalten? Klären Sie die Vertretung der laufenden Arbeit mit den betroffenen Bereichen. Stellen Sie die bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammen und nennen Sie der Ausbildungsstelle die geplante Gruppe.
Ausbildung oder Fortbildung können anhand dieser Nachweise passend besprochen werden. Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie auch die verfügbaren Räume. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart.
Fragen Sie nach nötiger Vorbereitung und mitzubringenden Unterlagen. Eine zuständige Kontaktperson kann diese Angaben an die Teilnehmer richten. Einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls infrage kommen. Die neuen Bescheinigungen sollten danach wieder in die betriebliche Schulungsplanung einfließen.
Für die allgemeine Mindestanzahl betrieblicher Ersthelfer nennt die DGUV bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten eine Person. Bei mehr als zwanzig sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten vorgesehen. Die Bezugsgröße ist damit die Anwesenheit, nicht einfach die gesamte Belegschaft. Ordnen Sie Ihren tatsächlichen Betrieb und seine Besetzung ein; besondere Vorgaben für bestimmte Einrichtungen bleiben gesondert zu berücksichtigen.
Eine neue Rolle bedeutet nicht automatisch erneute Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung und Fortbildung nach Bedarf wählen.
In der Regel alle zwei Jahre fortbilden.

Reguläre betriebliche Kurse sehen praktische Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Zu berücksichtigen
Tatsächliche Voraussetzungen der Person
Zu berücksichtigen
Betriebliche Zuordnung der Aufgabe
Zu berücksichtigen
Regulärer Umfang und gesonderte Leistungen
Zum regulären Umfang gehören nach den DGUV-Hinweisen übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung. Weitere Leistungen sind davon zu trennen und gesondert zu vereinbaren. Prüfen Sie deshalb vor dem Auftrag, wie die einzelnen Positionen beschrieben sind. Bei einer unklaren Angabe fragen Sie nach, welche Leistung damit gemeint ist. Die Entscheidung sollte auf dem nachvollziehbaren Umfang beruhen, nicht auf einer Annahme über automatisch enthaltene Zusätze.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle klärt mit dem Betrieb das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers für berechtigte Lehrgangsgebühren. Erforderliche Angaben und Voraussetzungen sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme feststehen.
Vorgesehene Personen und Trägerbedingungen prüfen.
Zusätzliche Leistungen ausdrücklich vereinbaren.

Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken. Der gleiche Umfang macht sie nicht austauschbar; entscheidend bleiben die Qualifikation und der tatsächlich benötigte Lehrgang der betreffenden Person.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und Reisekosten der Beschäftigten. Diese Positionen sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Eine mögliche direkte Gebührenabrechnung ist daher keine Zusage, dass dem Unternehmen insgesamt kein Aufwand verbleibt.
Aus der Durchführung vor Ort folgt keine allgemeine Kostenfreiheit. Für eine Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere Leistungen und betrieblicher Aufwand müssen gesondert berücksichtigt werden.