Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56470 Bad Marienberg (Westerwald) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

1,5 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

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17,2 km vom Suchpunkt

Für die Kostenplanung unterscheidet ein Bad Marienberger Unternehmen berechtigte Lehrgangsgebühren von seinem eigenen Aufwand. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang; besondere zusätzliche Leistungen werden ausdrücklich vereinbart.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle die vorgesehenen Beschäftigten Ihres Bad Marienberger Unternehmens und deren bisherige Ersthelferbescheinigungen. Damit lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Einzelne Personen können offene Lehrgänge besuchen.
Für eine Inhouse-Veranstaltung sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Die Mitarbeiter brauchen die ganze Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben. Geben Sie den Ablauf und die benötigten Unterlagen rechtzeitig weiter.
Wenden Sie sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger und klären Sie dessen Voraussetzungen. Direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule erfolgt nach dem vorgesehenen Verfahren. Halten Sie die dafür geforderten betrieblichen Angaben und Unterlagen vor der Anmeldung vollständig bereit.
Einordnung
Trägerverfahren
Einordnung
Arbeitgeber
Einordnung
Besondere Vereinbarung
Für die weitere Kurswahl sind anerkannte vorhandene Qualifikationen der vorgesehenen Personen relevant. Eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Klären Sie offene fachliche Fragen vor der Beauftragung. Die ermächtigte Schule erläutert anschließend das Verfahren für berechtigte Gebühren nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ein allgemeiner Erstattungshinweis ersetzt diese konkrete Zuordnung nicht.
Die Angaben betreffen Leistung und Qualifizierung.
Anerkannten Ausgangsstand berücksichtigen.
Reguläre Bestandteile kennen.
Besonderen Umfang ausdrücklich anfragen.
Eine Firma kann neben dem regulären Lehrgang weitere Anliegen haben. Nennen Sie konkret, was zusätzlich gewünscht wird, und lassen Sie den dafür angebotenen Umfang vor dem Auftrag erläutern. Eine mögliche Gebührenübernahme ist keine pauschale Zusage für jeden besonderen Wunsch. Der allgemeine Lehrgang und weitere Vereinbarungen bleiben daher nachvollziehbar zu unterscheiden. Ein Inhouse-Termin beschreibt zunächst den Ort der Durchführung; aus ihm folgt nicht automatisch eine zusätzliche Leistung oder eine Übernahme beliebiger weiterer Aufwendungen.
Der reguläre Lehrgang verlangt eigene Aufgaben unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen die Qualifizierung nicht; auch im Unternehmen benötigt die Gruppe einen passenden Lernrahmen ohne parallele Arbeitsaufträge.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Betrieb aus Bad Marienberg, welche Arbeitgeberangaben für berechtigte Kursgebühren erforderlich sind.
BG oder Unfallkasse des Unternehmens nennen.
Zusatzumfang vor der Zusage vereinbaren.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die Durchführung am vereinbarten Betriebsstandort verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Diese Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung und ist keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
Die DGUV-Hinweise lassen diese Möglichkeit in Zweifelsfällen zu. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind für die Einordnung relevant. Die gleiche reguläre Dauer allein bestimmt nicht, welcher Lehrgang für die konkrete Person passt.
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