Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38835 Osterwieck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,6 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

Osterwiecker Unternehmen organisieren geeignete Schulungen für ihre betrieblichen Ersthelfenden. Für Ausbildung und Fortbildung wird der tatsächliche Qualifikationsstand der Beschäftigten berücksichtigt. Ein Inhouse-Lehrgang verbindet die Gruppe an einem vereinbarten Standort; Raum, vollständige Lernzeit und organisatorische Rückfragen werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Für einen Osterwiecker Inhouse-Kurs stehen verschiedene Räume zur Verfügung. Beschreiben Sie der Schule die Möglichkeiten, bevor intern einer davon fest zugesagt wird. Die praktische Unterrichtsgestaltung und Teilnehmerzahl müssen mit dem Raum zusammenpassen.
Nach der Abstimmung werden Standort und Beginn eindeutig bestätigt. Die vorgesehenen Beschäftigten sollten für den vollständigen Tag eingeplant sein. Fragen zur Ausbildung oder Fortbildung werden vor der Anmeldung geklärt. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge passen. Der Anbieter erläutert die betriebliche Abrechnung berechtigter Kursgebühren und mögliche zusätzliche Leistungen, damit die Zusage auf einem konkreten Angebot beruht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Daraus entstehen 405 Minuten Unterricht; im regulären betrieblichen Lehrgang kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Planen Sie den Arbeitstag deshalb mit der vollständigen Veranstaltung. Die Wahl eines Raums im eigenen Unternehmen verkürzt diesen Umfang nicht. Vereinbaren Sie mit der Ausbildungsstelle die tatsächlichen Zeiten und organisieren Sie die Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten entsprechend.
Für eine vereinbarte Inhouse-Schulung ist hilfreich, wenn organisatorische Fragen am Standort schnell geklärt werden können. Legen Sie intern fest, wer die Raumvereinbarung kennt und bei Rückfragen ansprechbar ist. Diese Person kann den tatsächlichen Stand zu Zugang, Nutzung und vorgesehener Gruppe mit der Schule abstimmen. Dadurch müssen mehrere Beschäftigte nicht unabhängig voneinander unterschiedliche Annahmen über denselben Unterrichtstag weitergeben.
Reguläre betriebliche Schulungen werden in Präsenz durchgeführt. Anleitung und eigenes Ausprobieren gehören zu diesem Unterricht. Geben Sie der Gruppe Gelegenheit, Fragen aus den Aufgaben zu klären und sich auf die Übungen zu konzentrieren. Eine Inhouse-Veranstaltung ist dafür ein vereinbarter Lerntermin im Unternehmen.
Vor einer Zusage sollten die Rahmenbedingungen klar sein.
Passende Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Zahl und persönliche Voraussetzungen benennen.
Eignung für die vorgesehene Schulung klären.
| Aufgabe | Ergebnis |
|---|---|
| Persönlichen Stand prüfen | Geeignete Lehrgangsart auswählen |
| Schule beauftragen | Durchführung und Gruppe abstimmen |
| Vor Ort vorbereiten | Vereinbarten Raum und Zugang organisieren |
Lassen Sie im Angebot erkennen, auf welche Schulung und welche Gruppe es sich bezieht. Für eine Gebührenübernahme sind die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich. Eine gesondert gewünschte Leistung sollte als solche verständlich sein, damit vor der Beauftragung klar ist, welchen Umfang das Unternehmen bestellt.
Voraussetzungen für die geplanten Teilnahmen klären.
Benannten Lehrgang und gesonderte Leistungen prüfen.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die vorhandenen Schulungsnachweise als Grundlage für den persönlichen Stand. Bei abweichenden oder unklaren Qualifikationsverläufen wird die weitere Schulung mit der zuständigen Stelle eingeordnet.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind zu berücksichtigen. Die neue Funktion im Betrieb beantwortet deshalb für sich allein nicht, ob eine Grundausbildung nötig ist. Entscheiden Sie anhand der tatsächlichen Nachweise und klären Sie offene Anerkennungsfragen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Im Unternehmen müssen geeignete Mittel ausreichend vorhanden und gut erreichbar sein. Auch Schutz vor schädigenden Einflüssen und das Ergänzen verbrauchter oder unbrauchbarer Mittel gehören dazu. Organisieren Sie diese laufende Aufgabe zusätzlich zum Unterricht der Beschäftigten.