Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59955 Winterberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,1 km vom Suchpunkt

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18,9 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

Die laufende Materialkontrolle liefert Ihrem Winterberger Unternehmen Angaben zum Ergänzungsbedarf. Aufzeichnungen über tatsächliche Hilfeleistungen haben daneben einen eigenen Wert für die Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen. Ordnen Sie diese Informationsgrundlagen ihrer Aufgabe zu und berücksichtigen Sie den vertraulichen Umgang mit Hilfeaufzeichnungen.
In einem Winterberger Hotel oder Gastronomiebetrieb kann eine gemeinsame Freistellung besondere Abstimmung benötigen. Prüfen Sie früh, wann die vorgesehenen Beschäftigten ohne Unterbrechung am Lehrgang teilnehmen können. Auch andere Unternehmen brauchen eine verlässliche Vertretung ihrer täglichen Aufgaben.
Frühere Bescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung und Fortbildung einzuordnen. Für Inhouse-Unterricht stimmen Sie Räume und Teilnehmerzahl ab und vereinbaren die Durchführung ausdrücklich. Einzelne offene Kurse können ebenfalls passen. Die mögliche Gebührenübernahme prüfen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger nach dessen Voraussetzungen. Eine ermächtigte Schule kann im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen; benötigte Angaben und Unterlagen sollten vor der Anmeldung geklärt werden.
| Angabe | Verwendung |
|---|---|
| Materialkontrolle | Dafür betraute Person im Unternehmen |
| Aufzeichnungen | Hilfevorgänge vertraulich dokumentieren |
| Fachliche Auswertung | Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit |
Für Ihre Vorbereitung.
Regelmäßige Überprüfung des Materials organisieren.
Festgestellten Verbrauch weitergeben.
Fachliche Auswertung und Vertraulichkeit berücksichtigen.
Die DGUV beschreibt Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen als Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung nicht meldepflichtiger Arbeitsunfälle. Diese Auswertung gehört zum Aufgabenbereich von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Dokumentation kann damit zur fachlichen Betrachtung der betrieblichen Ereignisse beitragen. Bei der Nutzung bleiben die Hilfeaufzeichnungen vertraulich und vor der Kenntnisnahme Unbefugter geschützt. Klären Sie den vorgesehenen Umgang mit den zuständigen Fachleuten.
Die DGUV beschreibt es als bewährte Praxis, Ersthelfende mit regelmäßigen Kontrollen der Verbandkästen zu betrauen. Ihr Überblick über den Verbrauch kann helfen, das Auffüllen bedarfsbezogen zu veranlassen. Klären Sie im Unternehmen, wer diese laufende Aufgabe übernimmt und wie ein festgestellter Ergänzungsbedarf weitergegeben wird. So wird aus der Kontrolle eine nutzbare Information für die tatsächliche Bereitstellung des Materials am Arbeitsort.
Die reguläre Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie ist von der mindestens jährlichen örtlichen Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu unterscheiden. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der geeigneten Teilnahme berücksichtigt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und erforderliche Fahrtkosten bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Berücksichtigen Sie diese Aufwendungen neben den regulären Lehrgangsgebühren. Deren mögliche Übernahme wird nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse für die berechtigten Teilnahmen geklärt.
Entgelt und gegebenenfalls Fahrten berücksichtigen.
Trägerbedingungen für die vorgesehenen Personen klären.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die tatsächliche Teilnahmeplanung verwendet die gesamten bestätigten Zeiten der konkreten Veranstaltung.
Die DGUV verlangt Präsenz mit praktischen Aufgaben. Reine Online-Wissensvermittlung ersetzt reguläre betriebliche Lehrgänge nicht. Die Gruppe wird deshalb für eine passende Veranstaltung mit persönlicher Teilnahme und tatsächlicher Mitarbeit im Unterricht eingeplant.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können beraten. Beschreiben Sie die konkrete Situation und die noch offene Frage Ihres Unternehmens. Die Durchführung eines passenden Lehrgangs wird mit der ermächtigten Ausbildungsstelle besprochen.