Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77736 Zell am Harmersbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,0 km vom Suchpunkt

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Zell am Harmersbach · Baden-Württemberg
Für betriebliche Ersthelfer aus Zell am Harmersbach verbindet ein geeigneter Lehrgang Informationen mit praktischen Fähigkeiten. Ausbildung oder Fortbildung wird passend zum Ausgangsstand gewählt. Eine gemeinsam vereinbarte Inhouse-Schulung kann betriebliche Fragen zusammenführen; jede Person bleibt dabei selbst an den vorgesehenen Lernaufgaben beteiligt.

Ein Inhouse-Kurs im Zeller Unternehmen ist bestätigt, der Schulungsraum liegt jedoch hinter einem nicht frei zugänglichen Eingang. Besprechen Sie, wer die Lehrkraft empfängt und wie Material zum Raum gebracht werden kann. Die Anreise endet für die Schule nicht an der postalischen Adresse.
Eine erreichbare Kontaktperson sollte die bestätigten Absprachen zu Ausbildung oder Fortbildung kennen. Ändert sich der Zugang kurzfristig, geben Sie die Information gezielt weiter, statt auf eine allgemeine Hausmitteilung zu vertrauen. Lassen Sie genügend Vorlauf für die vereinbarte Vorbereitung. Die konkreten Anforderungen an Raum und Unterricht bestimmt die Ausbildungsstelle in der Abstimmung.
Kenntnisse und praktische Bearbeitung gehören zusammen.
Vorhandene Fähigkeiten in der Fortbildung weiterführen.
Den Notruf als Unterrichtsthema kennenlernen.
Eigene Fragen und Übungen ernst nehmen.
Zu den grundlegenden Ausbildungsinhalten gehört auch das Absetzen eines Notrufs. Dieses Thema wird mit weiteren Hilfeleistungen verbunden und im Rahmen geeigneter Lernaufgaben behandelt. Für eine betriebliche Gruppe ist daran erkennbar, dass Erste Hilfe nicht nur einzelne Handgriffe umfasst, sondern auch Verständigung und das Hinzuziehen weiterer Hilfe. Die praktische Bearbeitung findet unter Anleitung statt; eine allgemeine Themenbeschreibung ist lediglich die Orientierung auf den Unterricht.
Orientierung
Grundlage für den passenden Lehrgang
Orientierung
Orientierung zu den Lerngegenständen
Orientierung
Bearbeitung des vorgesehenen Lernschritts
Der DGUV-Rahmen für die Fortbildung enthält obligatorische Themen und zusätzlich auswählbare Inhalte. Die Auswahl der ergänzenden Themen orientiert sich am Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise des Unternehmens. Ein Zeller Betrieb kann deshalb bei der Anfrage beschreiben, welche fachlichen Fragen aus der Gruppe bestehen. Die Ausbildungsstelle ordnet solche Wünsche in den vorgesehenen Rahmen ein. Daraus entsteht keine pauschale Zusage, dass jeder zusätzliche Wunsch Bestandteil des vereinbarten Lehrgangs wird.

Die Inhouse-Form wird für den konkreten Auftrag vereinbart. Sie kann eine Gruppe zusammenbringen, während die vorgesehenen Aufgaben weiterhin von den einzelnen Teilnehmenden nachvollzogen werden müssen.
Übernahmefähige Gebühren richten sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzlich vereinbarte Leistungen sind mit ihrem eigenen Umfang gesondert zu klären.
Die Anforderungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Die erforderlichen Angaben mit der ermächtigten Stelle vorbereiten.
Sie umfasst wie die reguläre Ausbildung neun Einheiten mit jeweils 45 Minuten. Insgesamt kommen mindestens 45 Minuten Pausen hinzu. Der vereinbarte Unterricht im Unternehmen folgt ebenfalls diesem regulären zeitlichen Rahmen.
Allein die neue Aufgabenübertragung löst diese Pflicht nicht aus. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können berücksichtigt werden. Für die geeignete Schulung ist dennoch zu klären, welche Ausbildung oder Fortbildung die jeweilige Person tatsächlich benötigt.
Nach den DGUV-Hinweisen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, eine schriftliche Bestellung wird jedoch empfohlen. Sie betrifft die betriebliche Übertragung der Aufgabe und ist von der Teilnahmebescheinigung über einen Lehrgang zu unterscheiden.
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