Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91217 Hersbruck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,1 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

Die reguläre Ersthelferausbildung ist teilnehmeraktivierend angelegt; Medien begleiten das Lernen. Hersbrucker Unternehmen können Fragen zu diesem Rahmen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle besprechen. Bei tatsächlichen Hilfeleistungen im Betrieb werden außerdem die vorgesehenen Angaben dokumentiert, darunter Zeugen und die helfende Person.
Ein Hersbrucker Team hat einen Kurs angefragt und wartet noch auf die endgültige Bestätigung. Klären Sie mit der Schule, welche Angaben fehlen, bevor der Tag intern als fest gebucht weitergegeben wird. Ein Wunschtermin allein ist noch keine zugesagte Teilnahme.
Bei Inhouse-Unterricht werden auch Raum und Standort bestätigt. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den vorgesehenen Personen. Einzelne offene Plätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Fragen Sie nach zusätzlichen Leistungen und möglichen weiteren Kosten zum konkreten Angebot.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten.
Die Bedingungen einer Gebührenübernahme erfragen.
Die benötigten Abrechnungsunterlagen abstimmen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Medien | Begleiten den Unterricht |
| Zeugenangabe | Bezieht sich auf das konkrete Ereignis |
| Helfende Person | Bezieht sich auf die geleistete Erste Hilfe |
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die DGUV nennt in den Dokumentationsangaben Zeugen des Ereignisses und den Namen der Person, die Erste Hilfe geleistet hat. Diese Angaben haben jeweils einen eigenen Bezug zum tatsächlichen Geschehen. Erläutern Sie im betrieblichen Verfahren, welche Information an welcher Stelle erfasst wird. Die Zuordnung folgt dem konkreten Ereignis und der geleisteten Hilfe; eine allgemeine Teilnehmerliste eines Lehrgangs beschreibt diese Rollen nicht für jeden späteren Vorfall.
Lernform und tatsächlicher Vorfall werden getrennt betrachtet.
Den aktiven Rahmen der Ausbildung verstehen.
Die vorgesehenen Angaben erfassen.
Die helfende Person konkret zuordnen.
Der DGUV-Grundsatz beschreibt die Ausbildung als teilnehmeraktivierend. Im Lehrleitfaden werden neben Methoden und Materialien auch Medien aufgeführt, die den Unterricht begleiten. Die Qualifizierung hat damit das praktische Handeln der Teilnehmenden im Blick. Eine Präsentation ist ein Mittel der Vermittlung innerhalb dieses Rahmens. Fragen zur beschriebenen Unterrichtsform können bei der Ausbildungsstelle gestellt werden, bevor ein öffentlicher Lehrgang oder Inhouse-Unterricht vereinbart wird.
Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten sind für die Fortbildung vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der reguläre Unterrichtsumfang entspricht damit der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer.
Die DGUV beschreibt zehn bis fünfzehn Personen als übliche Gruppengröße. Bis zu zwanzig Teilnehmende sind mit einem Ausbildungshelfer möglich. Diese Angaben betreffen die einzelne Gruppe des jeweiligen Lehrgangs.
Die DGUV nennt fünf Jahre für die Aufbewahrung der Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen. Die Angaben bleiben vertraulich und werden gegen unbefugten Zugriff geschützt; der Betrieb berücksichtigt das in seinem gewählten Ablageverfahren.