Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99817 Eisenach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

1,0 km vom Suchpunkt

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26,7 km vom Suchpunkt

Eisenach · Thüringen
Für Eisenacher Betriebe ergibt sich der Ersthelferlehrgang aus dem Qualifikationsstand der vorgesehenen Beschäftigten. Planen Sie geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit vollständiger Teilnahme. Bei einem Inhouse-Termin stimmen Sie zusätzlich Gruppengröße und Räume ab; die mögliche Gebührenübernahme folgt den Bedingungen des zuständigen Trägers.

Prüfen Sie in Ihrem Eisenacher Betrieb, welche Beschäftigten erstmals ausgebildet werden sollen und bei wem eine Fortbildung ansteht. Stimmen Sie die Gruppe mit den verantwortlichen Arbeitsbereichen ab. Mögliche Tage sollten eine vollständige Teilnahme und eine organisierte Vertretung erlauben.
Für Inhouse-Unterricht nennen Sie dem Anbieter Teilnehmerzahl und verfügbare Räume. Lassen Sie bestätigen, dass praktische Übungen dort durchgeführt werden können. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Die Gebührenfrage klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt deren Übernahmebedingungen und die für das Verfahren erforderlichen Angaben voraus.
| Situation | Organisationsweg |
|---|---|
| Einzelner Bedarf | Geeigneter offener Lehrgang |
| Passende Gruppe | Inhouse-Rahmen anfragen |
| Weiterer Schwerpunkt | Zusätzlichen Umfang gesondert vereinbaren |
Eine Inhouse-Anfrage kann neben Standort und Personenzahl auch praktische Fragen aus den Arbeitsbereichen nennen. So weiß die Schule, welche Anliegen die Gruppe mitbringt. Stellen Sie die verfügbaren Räume konkret dar und besprechen Sie die Übungsbedingungen. Wenn ein weiterer Schwerpunkt gewünscht wird, benennen Sie diesen ausdrücklich als zusätzliches Lernziel, damit der vereinbarte Umfang verständlich bleibt.
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Wahl zählt jedoch, welcher Qualifikationsstand vorhanden ist. Prüfen Sie deshalb anerkannte Belege und bisherige Teilnahmen. In der Regel steht alle zwei Jahre Fortbildung an. Führen Sie nach dem Unterricht die tatsächlichen Nachweise weiter und trennen Sie geplante Reservierungen vom bereits absolvierten Lehrgang.
Die Gruppe soll den vollständigen Ablauf wahrnehmen können.
Arbeitsaufgaben für die Lernzeit abdecken.
Vereinbarte Bedingungen herstellen.
Bestätigte Zeiten und Zugang weitergeben.

Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Zu ihrer Aufgabe gehört der betriebliche Rahmen mit bekannten Abläufen. Halten Sie deshalb nach dem Kurs nicht nur die Bescheinigungen, sondern auch die interne Zuordnung aktuell.
Welche Angaben oder vorherigen Schritte erforderlich sind, richtet sich nach Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die direkte Abrechnung regulärer Gebühren über die ermächtigte Ausbildungsstelle.
Vorgesehene Personen und Verfahren prüfen.
Weitere Leistungen im Angebot getrennt ansehen.

Nehmen Sie den vollständigen bestätigten Zeitraum. Die neun Unterrichtseinheiten ergeben 405 Minuten Lernzeit; Pausen kommen zusätzlich dazu. Eine genaue Anfangs- und Endzeit ermöglicht die Abstimmung der Freistellung, ohne praktische Teile zu verkürzen.
Nein, das Format allein begründet keine vollständige Übernahme. Der zuständige Unfallversicherungsträger entscheidet über berechtigte reguläre Gebühren und das erforderliche Verfahren. Weitere Angebotspositionen können daneben bestehen und sollten vor der Beauftragung klar erkennbar sein.
Informieren Sie die Schule rechtzeitig und prüfen Sie bei zusätzlichen Personen ebenfalls den passenden Ausbildungsbedarf. Eine frei gewordene Gruppenposition allein beantwortet nicht die Qualifikationsfrage. Die weiteren organisatorischen Änderungen werden auf Grundlage der vereinbarten Durchführung abgestimmt.