Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73349 Wiesensteig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Wiesensteiger Betriebe wählen den Lehrgang nach den tatsächlichen Qualifikationsvoraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorbildung wird einbezogen. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung bei ermächtigten Stellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist für die laufende Qualifizierung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ein Wiesensteiger Arbeitgeber möchte einen Raum für eine Inhouse-Schulung anbieten. Klären Sie intern dessen Verfügbarkeit und beschreiben Sie der Schule die vorgesehene Gruppe. Der Anbieter sollte die Durchführung und Voraussetzungen für praktische Übungen vor einer verbindlichen Terminbestätigung abstimmen können.
Eine benannte Person übernimmt Zugang und organisatorische Rückfragen am Tag selbst. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem tatsächlichen Bedarf angefragt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberunterlagen für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und gesonderte Kosten gehören vor der Zusage zur Klärung des konkreten Angebots.
Zum Standardumfang des DGUV-Lehrgangs gehören geeignete Räume, unabhängig von Eigentum, Anmietung oder kostenloser Bereitstellung durch das Unternehmen. Eine ausdrücklich gewünschte Durchführung außerhalb der Räume der Ausbildungsstelle kann bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Daraus folgt keine allgemeine feste Inhouse-Zusatzgebühr. Maßgeblich bleiben die konkret gewünschte Leistung und der tatsächlich zusätzliche Aufwand.

Die reguläre betriebliche Qualifizierung gibt Raum für eigenes Üben in Präsenz.
Für den angebotenen Raum werden konkrete Angaben gebraucht.
Einrichtung und vorgesehene Nutzung gegenüber der Schule beschreiben.
Eine betriebliche Kontaktperson für die Raumabstimmung benennen.
Offene Angaben zur tatsächlichen Durchführung vor der Zusage klären.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge enthalten praktische Übungen in Präsenz. Eine reine Online-Schulung oder das alleinige Bearbeiten zugesandter Materialien ersetzt diesen Lehrgang nach den DGUV-Hinweisen nicht. Die ausgewählten Beschäftigten müssen die vereinbarte Qualifizierung deshalb tatsächlich besuchen können. Eine interne Weitergabe von Lernunterlagen ist etwas anderes als die Teilnahme am Lehrgang und ersetzt die praktischen Aufgaben mit der Lehrkraft nicht.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Buchung sind dessen Anforderungen an die konkrete Teilnahme und gegebenenfalls erforderliche vorherige Anträge zu klären.
Träger und Berechtigung feststellen.
Die verlangten Arbeitgeber- und Personenangaben bereitstellen.
Klärung
Eignung für die geplante Veranstaltung
Klärung
Vereinbarter Lehrgang mit praktischen Übungen
Klärung
Konkrete Abweichung und tatsächlicher Mehraufwand

Der Betriebsarzt kann den Betrieb bei der Organisation beraten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt ebenfalls; bei konkreten Fragen hilft die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers. Die Ausbildungsstelle beantwortet daneben die Fragen zur Durchführung ihres Lehrgangs.
Die DGUV nennt eine ausdrücklich gewünschte Gruppe unter zwölf Personen als mögliche Abweichung vom Standard. Wenn tatsächliche Mehrkosten entstehen, ist eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung möglich. Daraus folgt kein allgemeines Verbot einer kleineren Gruppe und kein bestimmter Schulpreis.
Der Träger übernimmt im vorgesehenen Verfahren Lehrgangsgebühren für tatsächlich Teilnehmende. Die Ausbildungsstelle kann eigene Rücktrittsbedingungen festlegen. Prüfen Sie diese vor der verbindlichen Anmeldung und melden Sie einen Ausfall direkt; eine pauschale kostenlose Absage lässt sich daraus nicht ableiten.
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