Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03226 Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,4 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

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20,0 km vom Suchpunkt

Vetschauer Unternehmen organisieren die reguläre Qualifizierung mit einer ermächtigten Stelle. Für die Teilnehmenden gehört eine gedruckte Information zum Lehrgang. Die reguläre Gruppe ist auf höchstens zwanzig Personen begrenzt. Möglicher Inhouse-Unterricht wird für die konkrete Beschäftigtengruppe abgestimmt und auf die Anforderungen der entsprechenden Schulung bezogen.
Welche Unterrichtssprache oder welche Zugangsbedingungen sind für die Gruppe wichtig? Klären Sie solche Fragen mit der Ausbildungsstelle, bevor Sie einen Termin festlegen. Das Unternehmen bestimmt außerdem, wer Ausbildung und wer Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt.
Für einen Inhouse-Kurs in Vetschau braucht der Anbieter Informationen zu Räumen und Gruppengröße. Lassen Sie die Bedingungen der Durchführung bestätigen. Einzelne Personen können öffentliche Angebote prüfen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen ist die direkte Abrechnung der Kursgebühren nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie die notwendigen Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot aufführen. Verbindlich sollte die Buchung erst nach dieser Abstimmung werden.
Im regulären Lehrgang ist eine gedruckte Information für die Teilnehmenden vorgesehen. Sie stellt eine schriftliche Unterlage zu den Grundlagen bereit. Damit gehört sie zur Ausstattung der einzelnen lernenden Person. Für die Vorbereitung der Beschäftigten kann dieser Bezug benannt werden: Die Unterlage ist dem Unterricht und den behandelten Grundlagen zugeordnet. Die persönliche Beschäftigung mit dem Stoff erfolgt im Zusammenhang der vorgesehenen theoretischen und praktischen Lernaufgaben.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Einordnung
Unterlage für die Teilnehmenden
Einordnung
Obergrenze der regulären Gruppe
Einordnung
Vorgaben für den regulären Unterricht
Persönliche Unterlage und Obergrenze beziehen sich auf verschiedene Seiten der Schulung.
Gedruckte Unterlage im Lehrgang.
Höchstens zwanzig Teilnehmende.
Vorgabe auf die konkrete Gruppe beziehen.
Höchstens zwanzig Teilnehmende sind für einen regulären Lehrgang vorgesehen. Die Grenze beschreibt, wie groß die konkrete Gruppe im Unterricht sein darf. Eine allgemeine Anzahl von Beschäftigten im Unternehmen hat einen anderen Gegenstand. Beziehen Sie die vorgesehene Zahl deshalb auf die tatsächlich geplante Lehrgangsgruppe. Die Obergrenze wird auch bei einer für den Betrieb vereinbarten Inhouse-Durchführung als Vorgabe für diesen regulären Unterricht berücksichtigt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.

Beide Lehrgänge enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der reguläre Rahmen bleibt auch bei einer für das Unternehmen vereinbarten Inhouse-Durchführung der entsprechenden Schulung vollständig zu berücksichtigen.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung wird bei einer dafür ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert. Die Anforderung gilt für beide Schulungsarten. Auch bei einem für die Beschäftigtengruppe vereinbarten Inhouse-Lehrgang bleibt sie für die entsprechende Qualifizierung bestehen.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. Allein die frühere private Verwendung einer Bescheinigung bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs noch nicht.
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