Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55469 Simmern/ Hunsrück sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,7 km vom Suchpunkt

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Eine betriebliche Gruppe kann unterschiedliche Erfahrungen und sprachliche Voraussetzungen mitbringen. Für Simmerner Unternehmen gehört deren Berücksichtigung zur Auswahl einer geeigneten Ausbildung oder Fortbildung. Ob ein Inhouse-Kurs möglich ist, wird mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vereinbart; der reguläre Ausbildungsrahmen bleibt dabei der gemeinsame Bezugspunkt.
In einem Simmerner Betrieb können verschiedene Abteilungen nicht gleichzeitig auf alle vorgesehenen Ersthelfer verzichten. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle, wie sich der erforderliche Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf auf bestätigte Kurstermine verteilen lässt. Die interne Vertretungsregelung und die tatsächliche Anmeldung müssen zueinander passen.
Bei einem Inhouse-Angebot ist ausdrücklich zu klären, welche Gruppe welchen vollständigen Unterricht besucht. Ein Wechsel von Personen während des laufenden Kurses sollte nicht als bloße Dienstplanlösung eingeplant werden. Geben Sie jeder bestätigten Gruppe ihre eigenen verbindlichen Informationen, damit Beschäftigte nicht versehentlich nur einen Teil des für sie vorgesehenen Lehrgangs wahrnehmen.
Auch in einer betrieblichen Gruppe lernen Personen mit unterschiedlichen Vorerfahrungen. Verständliche Fragen und praktische Anleitung helfen, den jeweils behandelten Gegenstand gemeinsam zu bearbeiten.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Im regulären Lehrgang gibt es praktische Inhalte, die demonstriert werden, und Aufgaben, die Teilnehmende selbst üben. Beides hat im Lernablauf einen Platz. Die eigene Beteiligung ermöglicht Rückfragen zur ausgeführten Handlung; eine Demonstration macht einen Ablauf sichtbar. Für die betriebliche Gruppe ist deshalb hilfreich, der jeweiligen Anleitung zu folgen. Eine einzelne beobachtete Aufgabe sagt noch nicht aus, dass der ganze Unterricht ausschließlich aus Zuschauen bestehen soll.
Ein gemeinsamer Kurs soll nachvollziehbar sein.
Die tatsächlichen Voraussetzungen benennen.
Ein geeignetes fremdsprachiges Format klären.
Demonstrationen und eigene Aufgaben mitverfolgen.
Bei einer berechtigten Teilnahme gelten für Lehrgangsgebühren die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitergehende Leistungen brauchen eine klare eigene Vereinbarung.
Die Berechtigung der Teilnahme prüfen.
Die benötigten Angaben mit der Schule vorbereiten.
Orientierung
Die Bedingungen der angebotenen Schulung
Orientierung
Das Dokument über den absolvierten Lehrgang
Orientierung
Der vorgesehene Lernschritt unter Anleitung
Für fremdsprachige betriebliche Lehrgänge gelten die DGUV-Vorgaben und ein entsprechend freigegebener Leitfaden. Innerhalb eines solchen Kurses werden nicht mehrere Unterrichtssprachen gemischt. Der Teilnahmenachweis wird deutsch ausgestellt; zusätzliche Kosten können entstehen. Ein Betrieb in Simmern sollte einen Sprachbedarf deshalb früh konkret nennen. Die allgemeine Möglichkeit eines solchen Formats bedeutet noch nicht, dass jede Ausbildungsstelle jede Sprache oder einen bestimmten Termin anbieten kann.

Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind für den geeigneten Qualifizierungsweg relevant. Eine neue Benennung allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Für die vorgesehenen Personen bleibt zu klären, welche Fortbildung tatsächlich benötigt wird.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen. Zwanzig dürfen selbst mit Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Für eine von Beginn an geplante Gruppe mit sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei den Übungen und Gruppenarbeiten.
Maßgeblich sind Berechtigung und Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers sowie die Schulung bei einer ermächtigten Stelle. Eine Durchführung im Betrieb allein ist keine Zusage zur Übernahme sämtlicher vereinbarter Zusatzleistungen.
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