Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94086 Bad Griesbach i.Rottal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,1 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

23,2 km vom Suchpunkt

30,4 km vom Suchpunkt

35,3 km vom Suchpunkt

Die betriebliche Fortbildung enthält verbindliche Inhalte und lässt zusätzliche Themen nach dem Bedarf der Zielgruppe zu. Für Ihr Unternehmen in Bad Griesbach werden diese fachlichen Gegenstände mit geeigneten Bedingungen für praktische Aufgaben verbunden, auch bei ausdrücklich vereinbartem Inhouse-Unterricht.
Eine Anfrage mit dem Stadtnamen beschreibt den gewünschten Inhouse-Ort noch nicht vollständig. Nennen Sie die Betriebsadresse und erläutern Sie, welche Räume dort für Unterricht bereitstehen. Die Ausbildungsstelle kann damit prüfen, welche Durchführung möglich ist.
Entscheiden Sie im Unternehmen, wer eine Ersthelfer-Ausbildung und wer eine Fortbildung besuchen soll. Für einzelne Personen können öffentliche Termine geprüft werden; für eine Gruppe wird der Unterricht mit dem Anbieter vereinbart.
Zum verbindlichen Auftrag gehört auch eine Kostenklärung. Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann die Kursgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Informieren Sie sich vorab über sein Verfahren und über Leistungen, die der Anbieter zusätzlich berechnet.
Für die Vorbereitung einer geeigneten Fortbildung.
Die verbindlichen Inhalte zugrunde legen.
Den Bedarf der Zielgruppe benennen.
Geeignete Bedingungen für Übungen berücksichtigen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der zuständige Unfallversicherungsträger regelt die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Ein ausdrücklich gewünschter Zusatzumfang wird mit seinem tatsächlichen Gegenstand betrachtet.
Die Bedingungen für die reguläre Gebühr beachten.
Die eigenen Arbeitgeberaufwendungen einplanen.
Neben dem gemeinsamen Fortbildungskern nennt der DGUV-Lernrahmen optionale Themen. Dazu gehören beispielsweise Augenverletzungen, Sportverletzungen und Vergiftungen sowie Hitze- oder Kälteschäden. Solche Gegenstände können abhängig vom Bedarf der Zielgruppe einbezogen werden. Wenn Sie einen fachlichen Schwerpunkt anfragen, benennen Sie das gewünschte Thema. Der Kurs erhält dadurch eine konkrete inhaltliche Frage, während die obligatorischen Lerninhalte weiterhin Bestandteil des regulären Fortbildungsrahmens bleiben.
Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die dafür vorgesehene Ausbildungsstelle muss für die betriebliche Qualifizierung ermächtigt sein.
Der reguläre Unterrichtsraum muss mindestens fünfzig Quadratmeter groß sein. Die DGUV Vorschrift 1 fordert außerdem ausreichendes Licht, Sitz- und Schreibmöglichkeiten, Waschgelegenheiten und Toiletten. Theorie, praktische Demonstrationen und Übungen mit zwanzig Personen müssen möglich sein. Diese sachlichen Voraussetzungen betreffen die tatsächliche Durchführung des Lehrgangs. Sie gelten ebenso für einen vereinbarten betrieblichen Unterrichtsort; ein gewünschter fachlicher Schwerpunkt ändert die grundlegenden Anforderungen an die Räume nicht.
| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Obligatorischer Inhalt | Gemeinsamer Fortbildungskern |
| Optionales Thema | Bedarfsbezogene fachliche Ergänzung |
| Raumvoraussetzung | Sachliche Bedingung der Durchführung |
Eine bestimmte Form der Bestellung ist nach den DGUV-Hinweisen nicht verbindlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber sollte die Aufgabenübertragung schriftlich festhalten. Die DGUV empfiehlt dieses Vorgehen für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens drei Pausen mit insgesamt wenigstens 45 Minuten. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs wird ebenfalls nach diesem regulären Rahmen betrachtet.
Die betriebliche Qualifizierung erfordert Präsenz mit den vorgesehenen praktischen Aufgaben. Ausschließliche digitale Wissensvermittlung erfüllt diesen Rahmen nicht. Für die geplanten Teilnehmenden wird daher der entsprechende persönliche Unterrichtsbesuch berücksichtigt.
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