Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18439 Stralsund sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

2,9 km vom Suchpunkt

24,2 km vom Suchpunkt

32,5 km vom Suchpunkt

43,5 km vom Suchpunkt

44,6 km vom Suchpunkt

Für Stralsunder Beschäftigte wird der Kurs nach vorhandener Qualifikation und aktuellem Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf ausgewählt. Erst danach steht die Organisation als Einzelteilnahme oder Inhouse-Gruppe an. Beziehen Sie die vollständige Unterrichtszeit, geeignete Übungsbedingungen und das mögliche Gebührenverfahren in die Vorbereitung ein.
Wenn Beschäftigte von unterschiedlichen Standorten kommen, sollte der Kursort früh feststehen. Prüfen Sie zuerst, wer eine Ausbildung beziehungsweise Fortbildung benötigt und welche Tage betrieblich möglich sind. Anschließend können Sie nach einem offenen Lehrgang oder einer gemeinsamen Veranstaltung fragen.
Für einen Inhouse-Kurs nennen Sie die konkrete Stralsunder Betriebsadresse und beschreiben den vorgesehenen Raum. Der Anbieter bestätigt, ob Gruppengröße und Übungsbedingungen zur Durchführung passen. Halten Sie organisatorische Zusagen fest und informieren Sie die Teilnehmenden rechtzeitig. Die Gebührenübernahme ist mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären. Ob direkt abgerechnet werden kann, hängt von seinen Bedingungen und den erforderlichen Angaben zur Teilnahme ab.
Für einen Inhouse-Kurs beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die tatsächlich vorgesehenen Räume, nicht nur eine allgemeine Firmenadresse. Die Gruppengröße und die nutzbaren Bedingungen für Übungen gehören zusammen. Nach der Vereinbarung erfahren die Beschäftigten, wo und in welchem vollständigen Zeitraum sie teilnehmen. Planen Sie außerdem, wie laufende Aufgaben während dieser Zeit übernommen werden, damit der Unterricht nicht durch Arbeitsaufträge unterbrochen wird.
Grundsätzlich ist für betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Schreiben Sie nach absolvierten Lehrgängen den Nachweisstand fort. Die Übersicht bildet dann tatsächliche Qualifizierung ab und kann neue Personen mit ihrem jeweils eigenen Ausbildungsweg berücksichtigen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geben Voraussetzungen für die Übernahme regulärer Gebühren vor. Für berechtigte Lehrgänge kommt eine direkte Abrechnung mit der Ausbildungsstelle infrage. Extras können außerhalb dieses Umfangs bleiben und sollten deshalb bei der Kostenplanung sichtbar sein.
Zuständigkeit und erforderliche Angaben für die Personen prüfen.
Reguläre Gebühren und weitere bestellte Leistungen getrennt einordnen.
Ein klares Angebot kann in einen umsetzbaren Betriebsplan übertragen werden.
Individuellen Ausbildungsstand und nächsten Schritt zuordnen.
Vollständige Teilnahme statt wiederholter Arbeitsunterbrechungen ermöglichen.
Die vereinbarten Bedingungen für praktische Übungen bereitstellen.
Eine Fortbildung ist der reguläre nächste Schritt für bereits entsprechend qualifizierte betriebliche Ersthelfende. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten, sind aber nicht allein wegen ihrer gleichen Dauer beliebig austauschbar. Sehen Sie die tatsächlichen Nachweise der vorgesehenen Personen an und ordnen Sie den Bedarf zu. Bei Unklarheiten ist diese Grundlage für eine fachliche Einordnung hilfreicher als die Suche nach irgendeinem freien Termin.
Grundlage
Vorhandene Nachweise und tatsächlicher Bedarf
Grundlage
Passende Teilnahmen und organisatorische Bedingungen
Grundlage
Beabsichtigter Nachweis und zusätzliches Lernziel

Nein. Neunmal 45 Minuten bilden die reine Unterrichtszeit des regulären Lehrgangs. Der tatsächliche Ablauf mit Pausen gibt den im Betrieb freizuhaltenden Zeitraum vor. Informieren Sie die Beschäftigten nach diesen vollständigen Anfangs- und Endzeiten.
Bestimmen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Verfahren für die geplanten Teilnahmen. Daraus folgen die benötigten Angaben und gegebenenfalls vorherige Schritte. Eine passende reguläre Qualifizierung und die Berechtigung zur Abrechnung sind zusammen zu betrachten, bevor der Auftrag verbindlich wird.
Beschreiben Sie das weitere Ziel gegenüber der Ausbildungsstelle. Es sollte als Leistung im Angebot verständlich sein, statt allein aus einer allgemeinen Kursüberschrift abgeleitet zu werden. Dabei bleibt zu unterscheiden, welcher Umfang der regulären Qualifizierung dient und was zusätzlich beauftragt wird.