Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07980 Berga-Wünschendorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Ein Unternehmen in Berga-Wünschendorf braucht ausreichend verfügbare und geeignet qualifizierte Ersthelfer. Der einschlägige Personalrahmen bezieht sich auf anwesende Versicherte. Der passende Lehrgang vermittelt praktische Fähigkeiten; Informationsunterlagen unterstützen daneben das Nachlesen der Lehrinhalte. Diese Unterlagen und die persönliche angeleitete Arbeit erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich bei der Qualifizierung.
Stellen Sie zusammen, wer im Unternehmen künftig als Ersthelfer vorgesehen ist. Manche Mitarbeiter bringen bereits Bescheinigungen mit, andere benötigen erstmals einen Lehrgang. Geben Sie diese Informationen an die Ausbildungsstelle weiter, damit Ausbildung und Fortbildung passend besprochen werden können.
Für eine Inhouse-Gruppe in Berga-Wünschendorf nennen Sie die geplante Teilnehmerzahl und schildern die verfügbaren Räume. Eine Durchführung im Betrieb erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung. Einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls angefragt werden. Entscheidend für die Organisation ist, dass die Beschäftigten während des Unterrichts von anderen Aufgaben frei sind. Fragen Sie nach den Anforderungen der Schule und geben Sie die verbindlichen Kursinformationen gesammelt an die Teilnehmer weiter.
| Grundlage | Aufgabe |
|---|---|
| Mindestzahl und Anwesenheit | Verfügbarkeit bestimmen |
| Praktischer Unterricht | Fähigkeiten erwerben oder auffrischen |
| Informationsschrift | Lehrinhalte nachlesen |
Die DGUV nennt bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten für gewöhnliche Betriebe einen Ersthelfer. Über zwanzig gelten für Verwaltung und Handel fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Besondere Einrichtungen haben eigene Vorgaben. Prüfen Sie den zutreffenden Rahmen und berücksichtigen Sie geeignete vorhandene Schulungen. Eine beliebige gewünschte Gruppengröße beantwortet diese Bedarfsfrage noch nicht; der Personalbedarf wird zusätzlich zum Lehrgangsbedarf der vorgesehenen Personen eingeordnet.
Die DGUV beschreibt nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang die Benennung durch den Unternehmer. Die Schulungsbescheinigung und die Funktion im Betrieb sind unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft benötigt daneben Kenntnis der örtlichen Einrichtungen und zuständigen Personen.
Der DGUV-Grundsatz sieht für Teilnehmende betrieblicher Aus- und Fortbildung Informationsmaterial über die Lehrinhalte vor. Es entspricht mindestens dem dort genannten Rahmen des Erste-Hilfe-Handbuchs. Elektronische Medien können ergänzen, ersetzen aber nicht die Printversion nach dieser Vorgabe. Die Unterlage unterstützt das Nachlesen; sie ist weder eine Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme noch ein Ersatz für die eigene angeleitete praktische Arbeit im geeigneten Lehrgang.
Drei Grundlagen unterstützen die Vorbereitung.
Die einschlägige Mindestzahl berücksichtigen.
Geeignete vorhandene Qualifikationen einordnen.
Die vermittelten Inhalte nachlesen.
Fragen Sie mit der Ausbildungsstelle nach den Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme nach den Vorgaben Ihrer BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägerbedingungen berücksichtigen.
Zusätzliche Vereinbarungen gesondert lesen.
Der reguläre Rahmen beträgt neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Eine Durchführung im Unternehmen verkürzt den Umfang nicht; Beschäftigte brauchen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche Voraussetzungen werden berücksichtigt. Der persönliche Bedarf bestimmt die passende Qualifizierung; ein gleicher Zeitumfang verschiedener Lehrgänge allein entscheidet nicht darüber, was für eine Person geeignet ist.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zu den tatsächlich vereinbarten Leistungen und zu den Bedingungen Ihres Trägers in der internen finanziellen Planung.
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