Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72458 Albstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,9 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

Albstadt · Baden-Württemberg
Eine Ersthelferschulung für Albstädter Beschäftigte wird nach dem individuellen Qualifikationsstand ausgewählt. Sehen Sie vorhandene Belege an und bestimmen Sie Ausbildung oder Fortbildung. Für eine Inhouse-Gruppe kommen ein geeigneter Lernraum und freie Kurszeit hinzu; offene Lehrgänge können individuellen Bedarf organisatorisch abdecken.

Wer in Ihrem Albstädter Betrieb als Ersthelfer vorgesehen ist, braucht eine passende Schulung. Sammeln Sie den Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf der Beschäftigten und stimmen Sie ihn mit den Verantwortlichen ab. Bei mehreren Standorten hilft eine gemeinsame Übersicht, bevor einzelne Kursplätze gebucht werden.
Für einen Inhouse-Lehrgang beschreiben Sie Gruppe, mögliche Tage und den Raum für praktische Übungen. Der Anbieter bestätigt die Voraussetzungen und die Durchführung. Einzelne Mitarbeitende können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Erkundigen Sie sich vorab bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach der möglichen Gebührenübernahme. Ob direkt abgerechnet werden kann, richtet sich nach deren Bedingungen und den dafür erforderlichen Unterlagen.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Welcher Kurs? | Qualifikation |
| Welche Durchführung? | Menschen, Raum und Zeit |
| Welcher Kostenweg? | Trägervorgaben |

Fragen aus dem Arbeitsumfeld können den Unterricht begleiten. Für einen darüber hinaus benötigten Schwerpunkt sollte ein eigenes Lernziel im Auftrag stehen, damit regulärer Kurs und weitere Leistung voneinander unterscheidbar bleiben.
Die Angaben dienen verschiedenen Entscheidungen.
Geeigneten Qualifikationsschritt.
Tatsächliche Teilnahmemöglichkeiten.
Bedingungen für praktische Übungen.
Für berechtigte Kursgebühren kommt direkte Abrechnung mit der Ausbildungsstelle infrage. Zusätzliche Leistungen können außerhalb der Übernahme liegen; die Trägervorgaben bestimmen den passenden Verfahrensweg.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuordnen.
Reguläre Gebühren und Extras erkennen.
Bei einer eigenen Veranstaltung gehören Personenzahl und nutzbare räumliche Bedingungen zusammen. Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, wo und wie die Gruppe praktisch arbeiten kann. Nach der Abstimmung wird der Bereich wie vereinbart vorbereitet. Intern planen Sie Vertretungen über den gesamten Unterrichtszeitraum, damit die Beschäftigten sich auf Erklärungen und Übungen konzentrieren können und nicht fortlaufend andere Aufgaben übernehmen müssen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie sind deshalb aber keine beliebig austauschbaren Angebote. Die vorhandenen Nachweise der Personen zeigen, welcher nächste Schritt fachlich einzuordnen ist. Für qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Führen Sie die Übersicht nach tatsächlich absolvierten Schulungen weiter, damit sich der künftige Bedarf nachvollziehbar planen lässt.
Neunmal 45 Minuten ergeben die reine Lernzeit des regulären Lehrgangs. Für die vollständige Teilnahme kommen seine Pausen hinzu. Organisieren Sie die Arbeitsvertretung daher nach Anfang und Ende des tatsächlichen Angebots.
Der Unternehmer bestellt die betrieblichen Ersthelfenden nach dem erfolgreichen Lehrgang. Den Nachweis zu dokumentieren und die Aufgabe zuzuordnen sind aufeinander bezogene Schritte. Halten Sie den Stand für die spätere Qualifikationsplanung nachvollziehbar fest.
Vor der verbindlichen Beauftragung sollten Voraussetzungen und nötige Angaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers bekannt sein. Bereiten Sie etwaige vorherige Schritte rechtzeitig vor. Eine allgemeine Gruppenbuchung enthält für sich noch keine Zusage einer Gebührenübernahme.