Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97332 Volkach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
19,5 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

22,5 km vom Suchpunkt

Volkacher Unternehmen können Ausbildung und Fortbildung entsprechend dem vorhandenen Qualifikationsstand der Beschäftigten organisieren. Eine Inhouse-Schulung ist eine mögliche Form nach Vereinbarung. Zum Lernen gehören eigene praktische Aufgaben; die betriebliche Benennung und die spätere Einsatzorganisation werden dadurch nicht automatisch vollständig erledigt.
Nach einer Schulung möchte ein Volkacher Unternehmen wissen, wer nun für welche Ersthelfer-Aufgaben eingeplant werden kann. Stützen Sie die interne Übersicht auf die tatsächliche Teilnahme und die ausgestellten Unterlagen. Eine ursprüngliche Anmeldeliste beantwortet nicht, ob alle Beschäftigten den Kurs vollständig besucht haben.
Fehlt eine Bescheinigung, klären Sie den Einzelfall mit der Ausbildungsstelle. Fragen zu einer ausgefallenen oder abgebrochenen Teilnahme sollten getrennt von einer Bitte um Dokumentkopie behandelt werden. Aus dem verbleibenden Bedarf entsteht dann die nächste Anfrage für Ausbildung oder Fortbildung; bei mehreren Personen kann dabei auch ein vereinbarter Inhouse-Termin zur Sprache kommen.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Anforderungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Gesonderte Leistungen werden durch diese Zuordnung nicht automatisch übernommen.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse erfragen.
Die nötigen Angaben mit der ermächtigten Schule abstimmen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Dabei werden Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erneut aufgegriffen. Eine Fortbildung ist deshalb mehr als die Ausstellung eines neuen Papiers. Für die Gruppe im Volkacher Unternehmen sollte die passende Lehrgangsart anhand der vorhandenen Qualifikation feststehen. Eine erste betriebliche Aufgabenübernahme führt nicht allein zu der Schlussfolgerung, dass eine anerkannte bisherige Ausbildung nochmals vollständig zu wiederholen wäre.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Passender Lehrgang | Der individuelle Qualifikationsstand |
| Fortbildungsrhythmus | Die regelmäßige Weiterführung |
| Betriebliche Benennung | Die zugeordnete Ersthelferaufgabe |
Lehrgang und betriebliche Aufgabe werden passend verbunden.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Die regelmäßige Fortbildung einplanen.
Die organisatorische Aufgabenübertragung festhalten.
Ein gemeinsamer Unterrichtstag kann betriebliche Fragen zusammenführen. Die praktischen Lernaufgaben richten sich trotzdem an die einzelnen Teilnehmenden und brauchen deren aktive Mitarbeit.
Die Auswahl geeigneter Ersthelfer obliegt dem Arbeitgeber. Für ihre Bestellung schreibt die DGUV keine bestimmte Form vor, empfiehlt jedoch eine schriftliche Festlegung. Eine klare organisatorische Zuordnung hilft, die Aufgabe der betreffenden Person im Unternehmen erkennbar zu machen. Der Schulungsnachweis und die Bestellung sind damit verschiedene Unterlagen beziehungsweise Entscheidungen. Auch nach einem gemeinsam besuchten Inhouse-Lehrgang benötigt der Betrieb eine eigene nachvollziehbare Organisation des Ersthelfereinsatzes.
Nach den DGUV-Hinweisen kann er berücksichtigt werden, wenn er höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam für die tatsächlich absolvierte Schulung erfüllt sein.
Üblicherweise sind zehn bis fünfzehn Personen vorgesehen. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeit.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft diese Gebühren und schließt die genannten weiteren Aufwendungen nicht automatisch ein.