Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26506 Norden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

25,8 km vom Suchpunkt

25,9 km vom Suchpunkt

26,3 km vom Suchpunkt

26,9 km vom Suchpunkt

Norden · Niedersachsen
Für die betriebliche Schulungsplanung in Norden werden die anerkannten vorhandenen Qualifikationen Ihrer Beschäftigten berücksichtigt. Vereinbaren Sie geeignete Ausbildung oder Fortbildung und klären Sie für Inhouse-Unterricht den konkreten Lernort. Die Gruppe braucht vollständige Freistellung; bei den Gebühren gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Welche Beschäftigten Ihres Betriebs in Norden sollen als Ersthelfer ausgebildet werden, und bei wem steht eine Fortbildung an? Prüfen Sie vorhandene Bescheinigungen und stimmen Sie die Auswahl mit den Verantwortlichen ab. Die vollständige Unterrichtszeit muss ohne Arbeitsunterbrechungen möglich sein.
Für einen Inhouse-Kurs braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu Gruppe und verfügbaren Übungsräumen. Lassen Sie die Durchführung bestätigen; für einzelne Personen können offene Lehrgänge passen. Klären Sie vorab die Gebührenregelung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Er entscheidet nach seinen Voraussetzungen über die Übernahme und legt das Verfahren für direkte Abrechnung fest. Die ermächtigte Schule benötigt dafür rechtzeitig die erforderlichen Angaben.
Planungsschritt
Ausbildung oder Fortbildung einordnen
Planungsschritt
Mögliche Inhouse-Durchführung abstimmen
Planungsschritt
Berechtigung und Gebührenverfahren vorbereiten

Nach der Schulung werden die tatsächlichen Abschlüsse in der betrieblichen Übersicht nachgehalten. Das schafft eine Grundlage für weitere Fortbildungen. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden und sorgt dafür, dass die örtliche Erste-Hilfe-Organisation im Team bekannt ist.
Sichten Sie vorhandene anerkannte Belege und klären Sie den Bedarf der vorgesehenen Personen. Eine Grundausbildung und eine Fortbildung erfüllen unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Qualifizierungsplanung. Fragen Sie die Schule, wenn die Einordnung unklar ist. Erst danach werden geeignete Lehrgänge gebucht. Ob ein gemeinsamer Termin oder einzelne öffentliche Kurse passen, richtet sich neben dem Bedarf nach der Organisation im Unternehmen.
Im Betrieb werden fachliche und organisatorische Fragen verbunden.
Anerkannte Nachweise für den Lehrgangsbedarf heranziehen.
Raum und Gruppe mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Vollständige Anwesenheit während des Kurses ermöglichen.
Nennen Sie für einen Inhouse-Kurs den tatsächlichen Betriebsstandort und den vorgesehenen Unterrichtsraum. Gerade bei verschiedenen Orten im Norder Stadtgebiet hilft eine genaue Anschrift mehr als die allgemeine Ortsangabe. Beschreiben Sie die Einrichtung und geplante Personenzahl. Mit der Ausbildungsstelle wird daraus der Rahmen für Übungen und Unterricht abgestimmt. Geben Sie den Beteiligten anschließend den bestätigten Ort und vollständigen Ablauf weiter.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse, welche Bedingungen für die Gebührenübernahme erfüllt sein müssen. Stellen Sie die verlangten Angaben für die vorgesehenen Teilnahmen bereit. Bei berechtigter Schulung kann die ermächtigte Schule direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Besprechen Sie daneben die Vergütung zusätzlich vereinbarter Leistungen, damit die betriebliche Kostenplanung vollständig bleibt.
Das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse anwenden.
Direkte Abrechnung und gesonderte Leistungen mit der Schule klären.
In der Regel wird sie alle zwei Jahre benötigt. Ausgangspunkt sind die anerkannten Qualifikationen und ihre tatsächlichen Abschlussdaten. Halten Sie diese Angaben aktuell und fragen Sie bei offenen Nachweisfragen vor der nächsten Anmeldung nach.
Die reguläre Ausbildung sowie die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für den konkreten Tag kommen die vereinbarten Pausen hinzu. Planen Sie die vollständige Veranstaltung ein und entlasten Sie die Gruppe währenddessen von anderen betrieblichen Aufgaben.
Für die einzelnen Personen können passende öffentliche Lehrgänge geprüft werden. Entscheidend bleiben die benötigte Qualifikation und die vollständige Teilnahme. Vereinbaren Sie für diese Buchungen ebenfalls die Arbeitsfreistellung und klären Sie die Gebührenabrechnung rechtzeitig vor dem Kurs.